Zahlkarte der Polizei

An Ihrer Windschutzscheibe befand sich kein städtischer Hinweiszettel, sondern eine Zahlkarte der Polizei.

Kontakt und Erreichbarkeit

Bußgeldangelegenheiten


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
0221 / 221-21837
Telefax:
0221 / 221-21825
E-Mail:
Bußgeldangelegenheiten



In diesem Fall hat die Polizei eine Verkehrsordnungswidrigkeit (etwa einen Parkverstoß oder eine TÜV / AU - Überschreitung) bei Ihrem Fahrzeug festgestellt. Wenn Sie dazu eine Frage haben, dann wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienststelle.

Die Zahlungsverpflichtung besteht im Falle einer Zahlkarte gegenüber der Polizei.

Wenn Sie nicht zahlen ...

Wenn Sie den auf der Zahlkarte angegebenen Betrag nicht fristgerecht an die Polizei zahlen, dann wird diese den Vorgang an die Bußgeldstelle der Stadt Köln zur weiteren Bearbeitung abgeben.

Die Bußgeldstelle fertigt einen entsprechenden Bescheid und fordert Sie zur Zahlung auf. Eine weitere Anhörung erfolgt nicht mehr.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unseren Seiten zum

Bußgeldbescheid 


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