Wunschkennzeichen

Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, wobei Sie die Möglichkeit haben, eigene Wünsche zum Kennzeichen zu äußern. So können Sie das Kennzeichen des bisherigen Fahrzeuges grundsätzlich auch auf das neue Fahrzeug übernehmen.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Wunschkennzeichen online

Ihr Wunschkennzeichen können Sie auch online aussuchen.

Sie erhalten eine Bestätigung, die Sie ausdrucken und bei der Zulassungsstelle oder im Kundenzentrum Innenstadt vorlegen müssen. Das Kennzeichen wird für Sie zunächst für einen Zeitraum von 180 Tagen reserviert. Wenn Sie eine Verlängerung der Reservierung benötigen, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsstelle in Verbindung. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Auslieferung Ihres Fahrzeugs verzögert.

Mit der Bestätigung können Sie die neuen Schilder vorab kaufen und diese für die Fahrt zur Zulassungsstelle oder zum Kundenzentrum Innenstadt nutzen. Dies darf aber nur eine Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirks Köln (K) oder aus den Zulassungsbezirken Erftkreis (BM), Rhein-Sieg-Kreis (SU), Rheinisch Bergischer Kreis (GL), Leverkusen (LEV) und Kreis Neuss (NE) heraus sein. Für Fahrten zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung können sie ebenfalls genutzt werden. Für andere Fahrten dürfen Sie diese ungestempelten Kennzeichen nicht benutzen. 

Die Fahrten müssen von Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein.
Bei Fahrten vor einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss Ihnen hierzu

  • entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein
  • oder Sie haben eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung dabei, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt. Darauf darf folgender vorgedruckte Zusatz nicht gestrichen sein: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung".

Wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen

online aus!


Spezielle Kennzeichen

Für Ihr Kennzeichen können Sie Buchstaben und Zahlen jeder beliebigen Kombination zusammenstellen, die momentan noch frei ist. Das sind mehr als vier Millionen Möglichkeiten. Ausgenommen sind lediglich Ausfuhrkennzeichen, rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. 

Kennzeichenkombinationen bestehen aus mindestens 2 und maximal 6 Zeichen, wobei das "K" nicht mitgerechnet wird. Für Ihr Motorrad gibt es spezielle Motorradkennzeichen, mit mindestens 2 und maximal 5 Zeichen, wobei auch hier das "K" nicht mitgerechnet wird.

Kombinationen mit weniger als 4 Zeichen, zum Beispiel K-A 1, K-A 12 oder K-AB 1, können nicht über das Internet reserviert werden. Falls Sie eine solche Kombination wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle.

Ausgenommen von einer Zuteilung sind die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS und ZZ und der Einzelbuchstabe Z.  

Die Kennzeichen K-TX 1 bis K-TX 9999 werden nur für Taxen ausgegeben.

Wichtige Hinweise

Reservierungsbestätigung
Bitte drucken Sie die Reservierungsbestätigung aus und bringen Sie diese zur Zulassung Ihres Fahrzeugs mit. Nur so können wir Ihren Kennzeichenwunsch erfüllen. 

Vorabkauf der Kfz-Schilder
Sie können die Wunschkennzeichen schon vor der Zulassung kaufen.  Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern. 

Wenn Sie zum Kundenzentrum Innenstadt kommen wollen:
Beachten Sie bitte, dass es in der Nähe des Kundenzentrums Innenstadt derzeit keine Firma gibt, die Schilder herstellt. Kaufen Sie sich Ihre Wunschkennzeichen also schon vor der Fahrt ins Kundenzentrum Innenstadt. 

Telefonische Reservierung
Sie können das Wunschkennzeichen auch telefonisch reservieren. Während der Geschäftszeiten helfen wir Ihnen unter den Rufnummern 0221 / 221-26692 und 0221 / 221-26635 gerne weiter.  

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanpruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens besteht. Dies bezieht sich auch auf Kennzeichen-Reservierungen, die jemand Anderes vorgenommen und anschließend verkauft beziehungsweise versteigert hat.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nur zur eigentlichen Zulassung des Fahrzeuges erforderlich.

Gebühren

Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro erhoben. Wenn Sie das Kennzeichen vorab online oder telefonisch reservieren, erhöht sich die Gebühr um 2,60 Euro auf 12,80 Euro. Die Zahlung erfolgt zusammen mit den anderen Gebühren für die Zulassung bei uns vor Ort.

Die Wunschkennzeichengebühr wird auch bei einer erneuten Zuteilung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug des gleichen Halters oder der gleichen Halterin erhoben.

Die Wunschkennzeichengebühr entfällt aber, wenn es sich um die erneute Zuteilung des Kennzeichens für das gleiche Fahrzeug auf den gleichen Halter oder die gleiche Halterin handelt.



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