Wunschkennzeichen
Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, wobei Sie die Möglichkeit haben, hierauf Einfluss zu nehmen. So kann grundsätzlich auch das Kennzeichen des bisherigen Fahrzeuges auf das neue Fahrzeug übernommen werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Wunschkennzeichen online
Ihr Wunschkennzeichen können Sie auch online aussuchen und für einen Zeitraum von zunächst 180 Tagen reservieren. Sie erhalten eine Bestätigung, die Sie ausdrucken und bei der Zulassungsstelle oder im Kundenzentrum Innenstadt vorlegen müssen. Sollte es erforderlich sein, die Kennzeichenreservierung zu verlängern, zum Beispiel, weil sich die Auslieferung des neuen Fahrzeuges verzögert, setzen Sie sich bitte mit der Zulassungsstelle in Verbindung.
Mit dieser Bestätigung können Sie die neuen Schilder vorab kaufen und diese für die Fahrt zur Zulassungsstelle oder zum Kundenzentrum Innenstadt nutzen. Dies darf aber nur eine Fahrt innerhalb des Zulassungsbezirks Köln (K) oder aus den Zulassungsbezirken Erftkreis (BM), Rhein-Sieg-Kreis (SU), Rheinisch Bergischer Kreis (GL), Leverkusen (LEV) und Kreis Neuss (NE) heraus sein. Für Fahrten zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung können sie ebenfalls genutzt werden. Fahrten zu anderen Zwecken sind mit diesem ungestempelten Kennzeichen nicht zulässig.
Die Fahrten müssen von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sein. Bei Fahrten im Vorfeld einer Neuzulassung oder einer Wiederzulassung muss hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (VB-Nummer) zugeteilt sein oder eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung, auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bekannt, mitgeführt werden, auf der der vorgedruckte Zusatz: "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 10 Absatz 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung" nicht gestrichen sein darf.
Wählen Sie Ihr Wunschkennzeichen
online aus!
Spezielle Kennzeichen
Für Ihr Kennzeichen können Sie Buchstaben und Zahlen jeder beliebigen Kombination zusammenstellen, die momentan noch frei ist. Das sind mehr als vier Millionen Möglichkeiten. Ausgenommen sind lediglich Ausfuhrkennzeichen, rote Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen.
Kennzeichenkombinationen bestehen grundsätzlich aus mindestens 4 und maximal 6 Zeichen, wobei das "K" nicht mitgerechnet wird. Korrekte Beispiele sind etwa K-AB 12, K-AB 123 oder K-AB 1234.
Für Ihr Motorrad gibt es spezielle Motorradkennzeichen, mit mindestens 4 und maximal 5 Zeichen, wobei auch hier das "K" nicht mitgerechnet wird. Die hierfür erlaubten Kennzeichenplatten müssen mindestens 180 mm breit sein, die maximale Breite beträgt 220 mm. Die Höhe der Kennzeichenplatten ist mit 200 mm fest vorgeschrieben.
Die Vergabe von Kennzeichenkombinationen mit weniger als 4 Zeichen ist nur möglich, wenn an der vom Fahrzeughersteller für die Anbringung des Kennzeichenschildes vorgesehenen Stelle bauartbedingt kein größeres Schild angebracht werden kann. In diesem Fall ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde zwingend erforderlich.
Ausgenommen von einer Zuteilung sind die unzulässigen Buchstaben-Kombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS und ZZ und der Einzelbuchstabe Z.
Die Kennzeichen K-TX 1 bis K-TX 9999 werden nur für Taxen ausgegeben.
Wichtige Hinweise
Reservierungsbestätigung
Bitte drucken Sie die Reservierungsbestätigung aus und bringen diese zur Zulassung Ihres Fahrzeugs mit. Nur so können wir Ihren Kennzeichenwunsch erfüllen.
Vorabkauf der Kfz-Schilder
Sie können die Wunschkennzeichen schon vor der Zulassung kaufen. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern. Bitte beachten Sie, dass es in der Nähe des Kundenzentrums Innenstadt derzeit keine Firma gibt, die Schilder herstellt. Kaufen Sie sich Ihre Wunschkennzeichen also schon vor der Fahrt ins Kundenzentrum.
Telefonische Reservierung
Sie können das Wunschkennzeichen auch telefonisch reservieren. Während der Geschäftszeiten helfen wir Ihnen unter den Rufnummern 0221 / 221-26692 und 0221 / 221-26635 gerne weiter.
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Wunschkennzeichens besteht nicht!
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nur zur eigentlichen Zulassung des Fahrzeuges erforderlich.
Gebühren
Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens werden 10,20 Euro erhoben. Diese Gebühr fällt auch bei einer Online-Reservierung des Kennzeichens an. Bei einer telefonischen Reservierung erhöht sich die Gebühr um 2,60 Euro auf 12,80 Euro. Die Zahlung erfolgt zusammen mit den anderen Gebühren für die Zulassung bei uns vor Ort.
Die Wunschkennzeichengebühr wird auch bei einer erneuten Zuteilung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug des gleichen Halters oder der gleichen Halterin erhoben.
Die Wunschkennzeichengebühr entfällt aber, wenn es sich um die erneute Zuteilung des Kennzeichens für das gleiche Fahrzeug auf den gleichen Halter oder die gleiche Halterin handelt.
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