Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf dieselbe Person
Sie wollen ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, das zuletzt in Köln zugelassen war, wieder für die bisherige Halterin oder den bisherigen Halter in Betrieb nehmen.
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Fahrzeugbrief
- Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein mit Vermerk über die Außerbetriebsetzung
oder - Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und -brief umgetauscht wurden! - Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vetreters - nutzen Sie hierzu auch unser Formular im Downloadservice! - Personalausweis oder Pass der Halterin oder des Halters
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
durch die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung, den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I - Versicherungsbestätigung
durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung! - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug - Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
bei Minderjährigen - Noch vorhandene Kennzeichenschilder
- Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Seit dem 1. November 2005 muss eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden. Bitte denken Sie daran, die notwendigen Angaben über die Kontoverbindung mitzubringen. Die Angaben sind auch dann nötig, wenn die Daten bereits bei einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Sofern die Einzugsermächtigung für das Konto eines Dritten erteilt wird, ist zusätzlich auch deren beziehungsweise dessen Unterschrift erforderlich.
Sollten sie kein Konto haben, wenden sie sich bitte zunächst an ihr Wohnsitz-Finanzamt.
Beachten Sie hierzu auch den Link "Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit Einzugsermächtigung".
Hilfreiche Links
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.
Gebühren
11,40 Euro bei Wiederzulassung, wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorhanden sind.
Die zusätzlichen Gebühren beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefs auf die Zulassungsbescheinigung Teil II betragen 8,70 Euro.
Wird ein neues Kennzeichen zugeteilt, beträgt die Gebühr 26,10 Euro zuzüglich Wunschkennzeichen (10,20 Euro bis 12,80 Euro, siehe Wunschkennzeichen in der rechten Spalte).
Die Gebühren können Sie auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte bezahlen.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.
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