Wechselkennzeichen
Sie möchten 2 Fahrzeuge mit ein und derselben Erkennungsnummer ausstatten?
Bitte beachten Sie, dass dabei immer nur ein Fahrzeug im öffentlichen Raum betrieben werden darf!
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I beider Fahrzeuge
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II beider Fahrzeuge
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung beider Fahrzeuge
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug - Versicherungsbestätigung für beide Fahrzeuge
- Personalausweis oder Pass der Halterin oder des Halters
- Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters. - Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
bei Minderjährigen - Bisherige Kennzeichenschilder beider Fahrzeuge
- Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Die Kontoverbindung ist nur erforderlich, wenn mit der Zuteilung eines Wechselkennzeichens auch die Zulassung eines neuen beziehungsweise anderen Fahrzeuges erfolgt.
Zusätzliche Informationen
Da eine komplette Darstellung der Thematik "Wechselkennzeichen" an dieser Stelle nicht möglich ist, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns über das folgende Kontaktformular.
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.
Gebühren
Es fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 64,60 Euro an.
Die Gebühren können Sie auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte bezahlen.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
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