Versicherungsschutz erloschen

Sie haben die Beiträge für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt und Ihre Versicherung informiert uns als Ordnungsbehörde über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Folgen des Zahlungsverzuges

Solange das Fahrzeug zugelassen ist, muss uneingeschränkter Versicherungsschutz bestehen. 

Sollten Sie Ihre Versicherungsbeiträge nicht regelmäßig an die Versicherung zahlen, wird diese Sie zur Zahlung auffordern. Sollten Sie diesen Aufforderungen jedoch nicht rechtzeitig nachkommen, wird die Versicherung die Zulassungsstelle des Amtes für öffentliche Ordnung über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses unterrichten. 

Die Zulassungsstelle wiederum wird Sie dann per Ordnungsverfügung auffordern, innerhalb von maximal drei Tagen den vollständigen Versicherungsschutz des Fahrzeuges herzustellen und erneut bei der Zulassungsstelle nachzuweisen. Dies können Sie ausschließlich mit der Abgabe einer neuen Versicherungsbestätigung tun. Prämienquittungen oder Einzahlungsbelege werden nicht akzeptiert! 

Falls Sie der Aufforderung nicht nachkommen, wird die Zulassungsstelle unverzüglich die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges anordnen.

Weitere Fragen?

Bei Fragen zu Einzelfällen ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit der  Zulassungsstelle erforderlich.



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