Verlust von Ausweispapieren
Sie haben Ihren Bundespersonalausweis, Reisepass, Führerschein, KfZ-Schein, EC-Karte, Versicherungskarte oder ähnliches verloren?
Kontakt und Erreichbarkeit
Fundbüro
Ottmar-Pohl-Platz 1 (Eingang Dillenburger Straße 25)
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26313
- Telefax:
- 0221 / 221-32223
- E-Mail:
- Fundbüro
Benötigt werden
- Bei fernmündlicher Anfrage Angabe Ihrer Personalien
- Bei Vorsprache ist zusätzlich die Vorlage eines Identifikationsnachweises mit Lichtbild erforderlich
Zum Beispiel können Sie sich beim Verlust des Personalausweises beziehungsweise Reisepasses mit dem Führerschein ausweisen.
Suchen Sie Ihre verlorenen Gegenstände online
Sie können eine Auswahl von Fundsachen, die sich bei uns befinden, auch online durchsuchen. Wenn Sie der Meinung sind, dass eine der aufgelisteten Fundsachen Ihr Eigentum ist, nehmen Sie über ein Formular mit Ihrer Beschreibung des verlorenen Gegenstandes Kontakt mit uns auf. Wir melden uns zurück, wenn es sich aufgrund Ihrer Angaben um Ihr Eigentum handeln könnte. Bitte bedenken Sie, dass die Fundgegenstände oft erst nach einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach dem Verlust bei uns eintreffen.
Zusatzinformationen
Die Verliererin oder der Verlierer wird beim Auffinden der Dokumente innerhalb einer Woche benachrichtigt. Falls die Dokumente an die zuständigen Dienststellen weitergeleitet werden, erfolgt die Benachrichtigung von dort.
Börsen mit Ausweispapieren (Bundespersonalausweis, Reisepass, Führerschein und Kraftfahrzeug-Schein) von Kölner Bürgerinnen und Bürgern werden an die zuständige Meldehalle oder das Kundenzentrum Innenstadt weitergeleitet.
Sofern nur der Führerschein gefunden wurde, erfolgt die Weiterleitung an die Führerscheinstelle des Amtes für öffentliche Ordnung.
Sofern nur der Kraftfahrzeug-Schein gefunden wurde, erfolgt eine Weiterleitung an die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle der Stadt Köln.
Dokumente von nicht in Köln lebenden Bürgern werden an das Fundbüro der ausstellenden Behörde zwecks Aushändigung weitergeleitet.
Dokumente von ausländischen Bürgern, die nicht in Deutschland wohnhaft sind, werden an das zuständige Konsulat beziehungsweise die zuständige Botschaft zwecks Aushändigung weitergeleitet.
Wichtig
Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, kann darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausgestellt werden. Diese Bescheinigung ist keine Verlustanzeige im Sinne des § 7 Ziffer 5 Personalausweisgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, sondern lediglich eine Bestätigung, dass der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro der Stadt Köln vorhanden ist. Eine Verlustanzeige der Ausweispapiere erhalten Sie in den Meldehallen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nur bei Abholung des Fundgegenstandes erforderlich. Der Verlierer kann auch eine Person mit der Abholung beauftragen. Hierfür ist jedoch eine Vollmacht und der Bundespersonalausweis des Bevollmächtigten sowie ein Identifikationsnachweis (mit Lichtbild) des Verlierers erforderlich.
Gebühren
Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fallen Gebühren für die Aufbewahrung an. Ihre Höhe orientiert sich dabei am Wert des Gegenstandes:
- im Wert bis 25 Euro = kostenfrei
- im Wert von 26 bis 150 Euro = 5 Euro
- im Wert von 151 Euro bis 500 Euro = 10 Euro
- im Wert über 500 Euro = 15 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro = 15 Euro
Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, kann darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausgestellt werden. Für diese Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen
Bürgerliches Gesetzbuch, und die hierzu ergangenen Runderlasse des Innenministeriums Düsseldorf.
Ähnliche Produkte
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.