Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Köln
Sie wollen ein bisher auswärtiges Fahrzeug in Köln zulassen, also einen so genannten Standortwechsel durchführen? Dabei kann das Fahrzeug auf die bisherige Halterin oder Halter oder auch auf eine neue Halterin beziehungsweise einen neuen Halter zugelassen werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung
beziehungsweise - Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden! - Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
- Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters - nutzen Sie hierzu auch unser Formular im Downloadservice! - Versicherungsbestätigung
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
durch den Fahrzeugschein/die Zulassungbescheinigung Teil I, die Abmeldebescheinigung oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung. - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug - Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
bei Minderjährigen - Kennzeichenschilder
bei noch zugelassenen Fahrzeugen - Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Seit dem 1. November 2005 muss eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden. Bitte denken Sie daran, die notwendigen Angaben über die Kontoverbindung mitzubringen. Die Angaben sind auch dann nötig, wenn die Daten bereits bei einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Sofern die Einzugsermächtigung für das Konto einer dritten Person erteilt wird, ist zusätzlich auch deren Unterschrift erforderlich.
Sollten sie kein Konto haben, wenden sie sich bitte zunächst an ihr Wohnsitz-Finanzamt.
Lesen Sie hierzu auch den Link "Fahrzeugzulassung nur noch mit Einzugsermächtigung".
Umzug leicht gemacht!
Hilfreiche Links
Vorsprache
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorzulegen.
Gebühren
26,80 Euro ohne Wechsel der Halterin beziehungsweise des Halters
28,90 Euro mit Wechsel der Halterin beziehungsweise des Halters
Diese Gebühren erhöhen sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
Wunschkennzeichen können Sie online zu einem Aufpreis von 10,20 Euro oder telefonisch gegen einen Aufpreis von 12,80 Euro reservieren.
Die zusätzliche Gebühr beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefes auf die Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Austausch der Zulassungsbescheinigung Teil II gegen zum Beispiel eine vollgeschriebene Zulassungsbescheinigung Teil II, in der kein weiterer Haltereintrag möglich ist, beträgt 8,70 Euro.
Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder mit der GeldKarte entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern. Im Kundenzentrum Innenstadt halten wir für Sie vorgeprägte Kennzeichen bereit. Diese Schilder kosten 9 Euro pro Stück.
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