Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb Kölns

Sie wollen ein Kölner Fahrzeug auf eine neue Halterin oder einen neuen Halter in Köln ummelden.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung
    beziehungsweise
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden.
  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
  • Vollmacht bei Vertretung
    zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters - nutzen Sie hierzu auch unser Formular im Downloadservice!
  • Versicherungsbestätigung
    durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
    durch die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung, den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
    bei Minderjährigen
  • Kennzeichenschilder
    nur bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen, sofern sie noch vorhanden sind, oder wenn ein anderes Kennzeichen gewünscht wird.
  • Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeug-Steuer

Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeug-Steuer

Seit dem 1. November 2005 muss eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden. Bitte denken Sie daran, die notwendigen Angaben über die Kontoverbindung mitzubringen. Die Angaben sind auch dann nötig, wenn die Daten bereits bei einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Sofern die Einzugsermächtigung für das Konto einer dritten Person erteilt wird, ist zusätzlich auch deren Unterschrift erforderlich.

Sollten sie kein Konto haben, wenden sie sich bitte zunächst an ihr Wohnsitz-Finanzamt.

Falls Sie detaillierte Informationen benötigen, lesen Sie bitte auch die Informationen unter dem Link "Zulassung von Fahrzeugen nur noch mit Einzugsermächtigung".

Hilfreiche Links

Informationen zur Zulassungsbescheinigung Teil II bei finanzierten Fahrzeugen 
Hinweis zu den seit 2005 gültigen Fahrzeugpapieren 
Informationen zur Versicherungsbestätigung 
Zulassung von Fahrzeugen nur noch mit Einzugsermächtigung 

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind..

Gebühren

18,60 Euro

Bekommen Sie ein neues Kennzeichen, beträgt die Gebühr 28,20 Euro.

Wunschkennzeichen kosten zusätzlich 10,20 Euro an Gebühren. Sie können ein Wunschkennzeichen auch vorab online oder telefonisch reservieren, dann betragen die Gebühren 12,80 Euro.

Die zusätzliche Gebühr beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefes auf die Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Austausch der Zulassungsbescheinigung Teil II gegen zum Beispiel eine vollgeschriebene Zulassungsbescheinigung Teil II, in der kein weiterer Haltereintrag möglich ist, beträgt 8,70 Euro.

Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.



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