Umkennzeichnung auf Wunsch
Bei verschiedenen Gelegenheiten muss ein Fahrzeug ein neues Kennzeichen erhalten, beispielsweise bei Diebstahl der Schilder. Anders als bei einem Verkauf oder einer Umschreibung innerhalb Kölns kann sich die neue Halterin beziehungsweise der neue Halter aussuchen, ob er oder sie die alte Kombination beibehalten oder sich eine neue aussuchen möchte. Gleiches gilt bei der Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter. Informationen zu diesen Besonderheiten finden Sie unter dem jeweiligen Produktnamen in der rechten Spalte. Aber auch unabhängig von den genannten Anlässen kann Ihr Kölner Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin umgekennzeichnet werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
oder - Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden. - Personalausweis oder Pass der Halterin oder des Halters
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
durch den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug - Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
bei Minderjährigen - Kennzeichenschilder
- Kontoverbindung der Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Die Kontoverbindung ist nur notwendig, wenn mit der Umkennzeichnung die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer".
Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
Seit dem 1. November 2005 muss im Falle der Zulassung eines neuen Fahrzeuges eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden. Bitte denken Sie daran, die notwendigen Angaben über die Kontoverbindung mitzubringen. Die Angaben sind auch dann nötig, wenn die Daten bereits bei einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Sofern die Einzugsermächtigung für das Konto eines Dritten erteilt wird, ist zusätzlich auch dessen Unterschrift erforderlich.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihr Wohnsitz-Finanzamt.
Zusätzliche Informationen
Bei Vorlage von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden bei der Umkennzeichnung in jedem Fall die neuen Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, ausgestellt. Hierdurch entstehen Mehrkosten, die unter der Rubrik Gebühren aufgeführt sind.
Neue Fahrzeugpapiere seit 1. Oktober 2005
Vorsprache
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorzulegen.
Für die Zulassungsvollmacht bieten wir im download-Service ein Formular an.
Gebühren
37 Euro inklusive der Gebühr für das Wunschkennzeichen.
Hinzu kommen 2,60 Euro, wenn dieses Kennzeichen vorab online oder telefonisch reserviert worden ist.
Die zusätzlichen Gebühren beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefes auf die Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Austausch einer vollgeschriebenen Zulassungsbescheinigung Teil II, in der kein weiterer Haltereintrag mehr möglich ist, betragen 8,70 Euro.
Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer´oder GeldKarte entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
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