Schadensersatz - Haftpflichtansprüche

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall mit einem städtischen Fahrzeug verwickelt waren oder in sonstiger Weise durch uns geschädigt wurden, dann können Sie Schadensersatz beantragen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Eigenversicherung


Appellhofplatz 23-25
50667 Köln
Telefon:
0221 / 221-22049
Telefax:
0221 / 221-24927
E-Mail:
Eigenversicherung



Benötigt werden

  • Schadenanzeige
    Bitte leiten Sie uns Ihre Schadenanzeige unbedingt schriftlich zu. Sie können dazu das im Downloadservice angebotene Formular verwenden.

Das Formular für die Schadenanzeige können Sie am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken.

Wie geht es nach der Schadenanzeige weiter?

Eingangsbestätigung
Wenn wir Ihre Schadenanzeige erhalten haben, bekommen Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Daraus können Sie das Aktenzeichen und Ihre Kontaktperson ersehen.

Bearbeitung Ihres Antrages und Nachforschungen
Im Anschluss an die Eingangsbestätigung werden die notwendigen Ermittlungen zur Sach- und Rechtslage durchgeführt. Ihr Schadensersatzantrag wird so schnell wie möglich bearbeitet.

Entscheidung
Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Entscheidung über Ihre Forderung getroffen. Über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, ob und in welcher Höhe Sie Schadensersatz erhalten.

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Rechnungen und Belege einreichen, so löst das nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch oder eine Zahlungspflicht unsererseits aus.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.



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0221 / 221 - 0 Call-Center der Stadt Köln
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