Rote Kennzeichen für Oldtimer

Sie wünschen für Ihren Oldtimer ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung?

Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung des roten Kennzeichens für Oldtimer seit dem 1. März 2007 nur noch für Fahrzeuge möglich ist, die mindestens 30 Jahre alt sind.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • Formloser, schriftlicher Antrag
    mit Angaben zu Ihrer Person und zu dem Kraftfahrzeug
  • Führungszeugnis nach der Belegart "O" vom Bundeszentralregister in Bonn
    Das Führungszeugnis erhalten Sie bei der Einwohnermeldebehörde die für Ihren Wohnsitz zuständig ist; in Köln sind das die Bürgerämter in den Bezirksrathäusern. Bei der Beantragung geben Sie bitte als Aktenzeichen '32-322/20-Oldtimer-Kennzeichen' an.
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
    Sie erhalten diesen Auszug über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Den Link dorthin finden Sie weiter unten.
  • Nachweis, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt
    Der Nachweis ist durch die Vorlage eines Gutachtens nach § 23 der Straßenverkehrszulassungsordnung (Oldtimer-Gutachten) zu führen. Zur Erstellung der Fahrzeugpapiere sind Angaben zu den Fahrzeugdaten erforderlich. Diese ergeben sich aus dem Fahrzeugbrief beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil II, einer Herstellerbescheinigung oder auch aus einer Bestätigung eines autorisierten Markenclubs.
  • Versicherungsbestätigung
    durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung!
  • Nachweis über die Teilnahme des Fahrzeuges in der Vergangenheit an Veranstaltungen, die der Darstellung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
    zum Beispiel durch Teilnahmebescheinigungen, Nennungsbestätigungen, Clubbescheinigungen
  • Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeug-Steuer
    Genauere Informationen hierzu finden Sie unter "Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeug-Steuer".
Kraftfahrt-Bundesamt 
Hinweise zur Versicherungsbestätigung 

Rote Wechselkennzeichen für Oldtimer

Das Rote Kennzeichen kann auch als Wechselkennzeichen, das heißt für mehrere Fahrzeuge, allerdings nicht gleichzeitig, verwendet werden.

Für mehrere Fahrzeuge können Sie auf Wunsch bis zu vier Kennzeichenschilder in verschiedenen Formaten zur Anpassung an Ihre jeweiligen Fahrzeuge erhalten. Allerdings darf immer nur ein Fahrzeug am Verkehr teilnehmen. Das Rote Kennzeichen kann für mehrspurige Kraftfahrzeuge und auch für Krafträder erteilt werden.

Für das Kennzeichen wird keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt, vielmehr erhalten Sie als Halterin oder Halter des Oldtimers einen roten Fahrzeugschein, in dem die Halterdaten sowie relevante technische Daten eingetragen werden. Bei Änderungen des Fahrzeugbestandes muss gegebenenfalls ein zusätzlicher Fahrzeugschein ausgestellt werden. Bei einer Verringerung des Fahrzeugbestandes müssen Sie den Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle wieder abgeben.

Auszug aus dem Verkehrszentralregister

Den benötigten Auszug finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes unter dem Titel "Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister":

Kraftfahrt-Bundesamt 

Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeug-Steuer

Seit dem 1. November 2005 muss eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden. Bitte denken Sie daran, die notwendigen Angaben über die Kontoverbindung mitzubringen. Die Angaben sind auch dann nötig, wenn die Daten bereits bei einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Sofern die Einzugsermächtigung für das Konto einer oder eines Dritten erteilt wird, ist zusätzlich auch deren beziehungsweise dessen Unterschrift erforderlich.

Sollten sie kein Konto haben, wenden sie sich bitte zunächst an ihr Wohnsitz-Finanzamt.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie im Servicebereich Zulassung:

Servicebereich Zulassung 

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter 0221 / 221-26536 oder -23520 an.

Gebühren

92,80 Euro für die Ersterteilung der Erlaubnis einschließlich des Fahrzeugscheins für ein Fahrzeug,

eventuell zuzüglicher Gebühren für notwendige Ausnahmegenehmigungen,

10,20 Euro für jeden weiteren roten Fahrzeugschein.

Die Rückgabe eines Fahrzeugscheins einschließlich der Löschung der Daten im Fahrzeugregister kostet 10,20 Euro.

Die Komplettabmeldung des roten Kennzeichens kostet 5,60 Euro.

Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.

Rechtliche Voraussetzungen

Rote Kennzeichen können zur wiederkehrenden Verwendung auch an Halterinnen und Halter von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Dies ist geregelt in § 17 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Mit diesen Roten Kennzeichen können Sie nicht nur an Veranstaltungen der genannten Art einschließlich der Anfahrt und Abfahrt teilnehmen, sondern auch Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten durchführen. Darüber hinaus sind Fahrten erlaubt, die der Reparatur oder der Wartung des betreffenden Fahrzeuges dienen. Die Ausgabe des Roten Kennzeichens ist einerseits an die Zuverlässigkeit der Halterin beziehungsweise des Halters, andererseits an das Alter und den Zustand des Fahrzeuges gebunden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind einige Unterlagen erforderlich, die oben näher aufgeführt sind. Zum Fahrzeug selbst ist im Einzelfall zu prüfen, ob es als Oldtimer anerkannt werden kann.



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