Mängelanzeigen
Ihr Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf? Sofern Sie diese nicht beheben lassen, droht die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges.
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Folgen bei festgestellten Fahrzeugmängeln
Im Rahmen einer Kontrolle durch die Polizei oder bei der Hauptuntersuchung ist festgestellt worden, dass Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, die seine Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Hierüber wird die Zulassungsstelle informiert.
Sie werden dann durch die Zulassungsstelle schriftlich aufgefordert, die Mängel innerhalb von vier Wochen beseitigen zu lassen und dies der Zulassungsstelle nachzuweisen. Nachweise können zum Beispiel sein: ein Sachverständigengutachten, der Reparaturbericht einer Meisterwerkstatt, die Mängelerledigungskarte der Polizei.
Sollten Sie die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweisen, ordnet die Zulassungsstelle die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges per Ordnungsverfügung an.
Verkehrsunsichere Fahrzeuge
Sollten nicht nur Mängel, sondern die Verkehrsunsicherheit eines Fahrzeugs festgestellt werden, entfällt die oben genannte Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb von vier Wochen. Es wird direkt eine Ordnungsverfügung erlassen und das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb gesetzt.
Der Nachweis zur Mängelbehebung kann in diesen Fällen nur durch einen neuen Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung geführt werden.
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