Ladetätigkeiten in Haltverbots- und Fußgängerzonen

Sie benötigen Sie zum Be- oder Entladen mit Ihrem Lieferfahrzeug an einem bestimmten Punkt eine Ausnahmegenehmigung.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-26512
E-Mail:
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten



Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
    Dieser muss zu folgenden Punkten Angaben enthalten:
  • Name, Anschrift, Ruf- und Faxnummer des Antragstellers
  • Begründung für die Notwendigkeit für die Ausnahmeerteilung
  • Genaue Ortsangabe (Straße und Hausnummer)
    Wo soll das Lieferfahrzeug zum Be- oder Entladen kurzfristig abgestellt werden ?
  • Verkehrsbeschilderung und Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
    Fügen Sie bitte eine kurze Skizze bei.
  • Voraussichtliche Dauer der Ladetätigkeit
  • Kraftfahrzeug-Kennzeichen

Beschränkungen der Genehmigung

Es können keine flächendeckenden Ausnahmegenehmigungen für das gesamte Stadtgebiet Köln zur Durchführung von Liefertätigkeiten erteilt werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist vielmehr an einen bestimmten Ort, an dem be- oder entladen werden soll, gebunden. Außerdem ist die Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet.

Ob sie erteilt werden kann, hängt in der Regel vom Ergebnis einer Ortsbesichtigung ab, die durchgeführt wird. Ausnahmegenehmigungen können nur an konkrete Antragsteller und nicht zugunsten unbekannter Dritter (zum Beispiel den Besucher eines Anliegers) erteilt werden.

An Parkuhren und Parkscheinautomaten können Sie immer und ohne Gebührenzahlung Be- und Entladen. Hier ist in der Regel, ebenso wie im eingeschränkten Haltverbot, keine Ausnahmegenehmigung erforderlich, sofern die Ladetätigkeiten zügig durchgeführt werden.

Den Antrag können Sie per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 stellen.

Die Kölner Umweltzone

Benötigen Sie eine Plakette zum Befahren der Umweltzone? Wir beraten Sie gerne.

Die Kölner Umweltzone 

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, der Antrag kann auch schriftlich oder per Fax gestellt werden.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

0221 / 221-24322
0221 / 221-26335

Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 110 Euro für ein Jahr.

Bei Durchführung einer Ortsbesichtigung fallen zusätzlich 48 Euro an (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale).

Die Verwaltungsgebühr ist nach Genehmigungserhalt unter dem in der Genehmigung angegebenen Kassenzeichen auf die angegebene Kontoverbindung zu überweisen.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)



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