Ladetätigkeiten in Haltverbots- und Fußgängerzonen
Sie benötigen Sie zum Be- oder Entladen mit Ihrem Lieferfahrzeug an einem bestimmten Punkt eine Ausnahmegenehmigung.
Kontakt und Erreichbarkeit
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-26512
- E-Mail:
- Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Benötigt werden
- Formloser schriftlicher Antrag
Dieser muss zu folgenden Punkten Angaben enthalten: - Name, Anschrift, Ruf- und Faxnummer des Antragstellers
- Begründung für die Notwendigkeit für die Ausnahmeerteilung
- Genaue Ortsangabe (Straße und Hausnummer)
Wo soll das Lieferfahrzeug zum Be- oder Entladen kurzfristig abgestellt werden ? - Verkehrsbeschilderung und Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten
Fügen Sie bitte eine kurze Skizze bei. - Voraussichtliche Dauer der Ladetätigkeit
- Kraftfahrzeug-Kennzeichen
Beschränkungen der Genehmigung
Es können keine flächendeckenden Ausnahmegenehmigungen für das gesamte Stadtgebiet Köln zur Durchführung von Liefertätigkeiten erteilt werden. Eine Ausnahmegenehmigung ist vielmehr an einen bestimmten Ort, an dem be- oder entladen werden soll, gebunden. Außerdem ist die Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet.
Ob sie erteilt werden kann, hängt in der Regel vom Ergebnis einer Ortsbesichtigung ab, die durchgeführt wird. Ausnahmegenehmigungen können nur an konkrete Antragsteller und nicht zugunsten unbekannter Dritter (zum Beispiel den Besucher eines Anliegers) erteilt werden.
An Parkuhren und Parkscheinautomaten können Sie immer und ohne Gebührenzahlung Be- und Entladen. Hier ist in der Regel, ebenso wie im eingeschränkten Haltverbot, keine Ausnahmegenehmigung erforderlich, sofern die Ladetätigkeiten zügig durchgeführt werden.
Den Antrag können Sie per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 stellen.
Die Kölner Umweltzone
Benötigen Sie eine Plakette zum Befahren der Umweltzone? Wir beraten Sie gerne.
Die Kölner UmweltzoneVorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, der Antrag kann auch schriftlich oder per Fax gestellt werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
0221 / 221-24322
0221 / 221-26335
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 110 Euro für ein Jahr.
Bei Durchführung einer Ortsbesichtigung fallen zusätzlich 48 Euro an (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale).
Die Verwaltungsgebühr ist nach Genehmigungserhalt unter dem in der Genehmigung angegebenen Kassenzeichen auf die angegebene Kontoverbindung zu überweisen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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