Kurzzeitkennzeichen
Sie wollen mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine Prüfungsfahrt, eine Probefahrt oder eine Überführungsfahrt durchführen?
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Versicherungsbestätigung
durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung! - Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
- Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich: Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters - Nachweis darüber, dass ein konkreter Bedarf besteht (Fahrzeugpapiere, Kaufverträge oder Ähnliches)
- Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer
Informationen rund um das Kurzzeitkennzeichen
Es ist nicht notwendig, dass die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller in Köln wohnt.
Die Zulassungsstelle ist verpflichtet, bei Antragstellung zu prüfen, ob ein konkreter Bedarf an der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens besteht.
Der Bedarf ist daher durch die entsprechenden Kraftfahrzeug-Papiere und/oder beispielsweise Kaufverträge nachzuweisen. Auch ist unbedingt die Angabe der jeweiligen Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) erforderlich.
Das Kennzeichen darf im übrigen nur für ein Fahrzeug genutzt werden. Die Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Das Kennzeichen ist ab dem Tag der Ausgabe maximal bis zu fünf Tage gültig. Eine Vorabzuteilung ist nicht möglich.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich auch die Überführung eines Fahrzeuges in ein Mitgliedsland der Europäischen Union möglich, ein Rechtsanspruch darauf, dass der ausländische Staat das Kennzeichen anerkennt, besteht allerdings nicht. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung des Kennzeichens bei der zuständigen ausländischen Behörde, wie Botschaft oder Konsulat oder auch bei einem Automobilclub, ob das Kurzzeitkennzeichen im betreffenden Land anerkannt wird.
Vorsprache
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorzulegen.
Gebühren
10,20 Euro
Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei Firmen, die Schilder herstellen.
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