Kraftfahrzeug-Steuer nicht bezahlt

Sie haben Ihre Kraftfahrzeug-Steuer nicht bezahlt. Was passiert als Nächstes, womit müssen Sie rechnen?

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Folgen des Zahlungsverzuges

Sollten Sie Ihre Kraftfahrzeug-Steuer auch nach wiederholter Aufforderung nicht gezahlt haben, informiert das für Sie zuständige Finanzamt die Zulassungsstelle entsprechend. 

Die Zulassungsstelle wird dann gegen Sie nach vorheriger Anhörung eine Ordnungsverfügung erlassen. Inhalt der Ordnungsverfügung ist die letztmalige Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuer und die Androhung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. Sollten Sie dieser letztmaligen Aufforderung ebenfalls nicht nachkommen, wird das Fahrzeug bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben und zwangsweise außer Betrieb gesetzt. Zusätzlich wird die Entsiegelung des Fahrzeugs veranlasst, dass Fahrzeug darf dann nicht mehr gefahren werden.

Einzelfallbezogene Informationen - insbesondere zu den Fragen, was für eine erneute Kfz-Zulassung zu veranlassen ist beziehungsweise welche Unterlagen vorgelegt werden müssen - können nur durch den Bereich "Anzeigenbearbeitung" in der Zulassungsstelle erteilt werden. Hierfür ist - auf der Grundlage der letzten Ziffer Ihres Kennzeichens - eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Anzeigenbearbeitung. 

Weitere Folgen des Zahlungsverzugs

Seit dem 1. Januar 2006 darf die Zulassungsstelle ein Fahrzeug nur dann zulassen, wenn der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei einem nordrhein-westfälischen Finanzamt hat.



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