Kraftfahrzeug-Steuer nicht bezahlt
Sie haben Ihre Kraftfahrzeug-Steuer nicht bezahlt. Was passiert als Nächstes, womit müssen Sie rechnen?
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Folgen des Zahlungsverzuges
Sollten Sie Ihre Kraftfahrzeug-Steuer auch nach wiederholter Aufforderung nicht gezahlt haben, informiert das für Sie zuständige Finanzamt die Zulassungsstelle entsprechend.
Die Zulassungsstelle wird dann gegen Sie nach vorheriger Anhörung eine Ordnungsverfügung erlassen. Inhalt der Ordnungsverfügung ist die letztmalige Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuer und die Androhung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. Sollten Sie dieser letztmaligen Aufforderung ebenfalls nicht nachkommen, wird das Fahrzeug bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben und zwangsweise außer Betrieb gesetzt. Zusätzlich wird die Entsiegelung des Fahrzeugs veranlasst, dass Fahrzeug darf dann nicht mehr gefahren werden.
Einzelfallbezogene Informationen - insbesondere zu den Fragen, was für eine erneute Kfz-Zulassung zu veranlassen ist beziehungsweise welche Unterlagen vorgelegt werden müssen - können nur durch den Bereich "Anzeigenbearbeitung" in der Zulassungsstelle erteilt werden. Hierfür ist - auf der Grundlage der letzten Ziffer Ihres Kennzeichens - eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich.
Weitere Folgen des Zahlungsverzugs
Seit dem 1. Januar 2006 darf die Zulassungsstelle ein Fahrzeug nur dann zulassen, wenn der Fahrzeughalter bzw. die Fahrzeughalterin keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei einem nordrhein-westfälischen Finanzamt hat.
Ähnliche Produkte
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.