Import eines Neufahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Sie wollen ein neues Kraftfahrzeug aus einem Land einführen, das nicht der Europäischen Union angehört und in Köln zulassen?
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Die Herstellerpapiere
sofern vorhanden - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- Vollabnahme durch den TÜV
gemäß § 21 Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag oder Originalrechnung mit der Angabe, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und für das Fahrzeug noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden - Versicherungsbestätigung
durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung! - Personalausweis oder Pass
der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters - Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Pass
der Vertreterin oder des Vertreters - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug - Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
- Kontoverbindung
für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
Mitgliedsstaaten der EU
Damit Sie feststellen können, ob das zu importierende Fahrzeug nicht aus einem EU-Land stammt, haben wir hier noch einmal die Mitgliedsstaaten der europäischen Union aufgeführt:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Hilfreiche Links
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.
Gebühren
Die Gebühren betragen, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, inklusive Zulassung 45,20 Euro plus 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wunschkennzeichen kosten 10,20 Euro. Wenn Sie sie vorab online oder telefonisch reservieren, betragen die Gebühren 12,80 Euro. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter Wunschkennzeichen in der rechten Spalte.
Die Gebühren können auch per EC-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.
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