Import eines Neufahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Sie wollen ein neues Kraftfahrzeug aus einem Land einführen, das nicht der Europäischen Union angehört und in Köln zulassen?
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Die Herstellerpapiere
sofern vorhanden - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
- Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21 Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag oder Originalrechnung mit der Angabe, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und für das Fahrzeug noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden - Versicherungsbestätigung
durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung! - Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
- Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters. - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
- Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
Mitgliedsstaaten der EU
Damit Sie feststellen können, ob das zu importierende Fahrzeug nicht aus einem EU-Land stammt, haben wir hier noch einmal die Mitgliedsstaaten der europäischen Union aufgeführt:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Hilfreiche Links
Vorsprache
Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorzulegen.
Gebühren
Die Gebühren betragen, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, inklusive Zulassung 45,20 Euro plus 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Wunschkennzeichen können Sie online zu einem Aufpreis von 10,20 Euro oder telefonisch - Aufpreis dann 12,80 Euro - reservieren. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter Wunschkennzeichen in der rechten Spalte.
Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.
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