Import eines Gebrauchtfahrzeugs aus einem EU-Land
Sie wollen ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union einführen und in Köln zulassen?
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung/COC-Bescheinigung (für PKW ab Baujahr 2000 Pflicht)
Beachten Sie hierzu bitte den Überblick in der Produkt-Info zu verschiedenen Zulassungsunterlagen in der rechten Produktspalte. - * Vollabnahme durch den Tüv gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
siehe nachfolgende Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeugs - Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag oder Originalrechnung - Bei Fahrzeugimport aus Italien zusätzlich eine Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges
Diese erhalten Sie beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland. - Versicherungsbestätigung
durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung! - Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
- Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
- Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
Mitgliedsstaaten der EU
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeugs
*Hinweis: Hat das Fahrzeug bei Import eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung sind die mit *Stern versehenen Unterlagen entbehrlich. Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung muss jedoch im Original vorliegen. Ist das Fahrzeug allerdings älter als drei Jahre, sind die Nachweise über eine Haupt- und eine Abgasuntersuchung erforderlich.
Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.
Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es weniger als 6.000 Kilometer zurückgelegt, ist bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abzugeben. Diese wird durch die Zulassungsstelle an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben. In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten, so regelt es § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 des Umsatzsteuergesetzes.
Hilfreiche Links
Vorsprache
Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorzulegen.
Gebühren
Die Gebühren betragen, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, inklusive Zulassung 29,90 Euro plus 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.
Wunschkennzeichen können Sie online zu einem Aufpreis von 10,20 Euro oder telefonisch zu einem Aufpreis von 12,80 Euro reservieren. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter Wunschkennzeichen in der rechten Produktspalte.
Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.
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