Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land

Sie wollen ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört, einführen und in Köln zulassen.

Bittte beachten Sie, dass Sie bei der Zulassung das Fahrzeug der Kfz-Zulassungsstelle vorführen müssen.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • Ausländische Fahrzeugpapiere
    werden durch die Zulassungsstelle eingezogen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung
    Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • Versicherungsbestätigung
    durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
  • Vollmacht bei Vertretung
    zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
  • Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer

Mitgliedsstaaten der EU

Damit Sie feststellen können, ob das zu importierende Fahrzeug nicht aus einem EU-Land stammt, haben wir hier noch einmal die Mitgliedsstaaten der europäischen Union aufgeführt:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Hilfreiche Links

Informationen zur Versicherungsbestätigung 
Neue Fahrzeugpapiere seit 1. Oktober 2005 
Wunschkennzeichen reservieren 

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Gebühren

Die Gebühren betragen, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, inklusive Zulassung 45,20 Euro zuzüglich 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Wunschkennzeichen kosten 10,20 Euro. Sie können sie aber auch vorab online oder telefonisch reservieren, dann betragen die Gebühren 12,80 Euro. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter "Wunschkennzeichen" in der rechten Spalte.

Die Gebühren können Sie auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte bezahlen.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.



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