Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land

Sie wollen ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört, einführen und in Köln zulassen.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • Ausländische Fahrzeugpapiere
    werden durch die Zulassungsstelle eingezogen.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung
    Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • Versicherungsbestätigung
    durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung!
  • Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
  • Vollmacht bei Vertretung
    zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
  • Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer

Mitgliedsstaaten der EU

Damit Sie feststellen können, ob das zu importierende Fahrzeug nicht aus einem EU-Land stammt, haben wir hier noch einmal die Mitgliedsstaaten der europäischen Union aufgeführt:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Hilfreiche Links

Informationen zur Versicherungsbestätigung 
Neue Fahrzeugpapiere seit 1. Oktober 2005 

Vorsprache

Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorzulegen.

Gebühren

Die Gebühren betragen, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, inklusive Zulassung 45,20 Euro zuzüglich 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Wunschkennzeichen können Sie online zu einem Aufpreis von 10,20 Euro oder telefonisch gegen einen Aufpreis von 12,80 Euro reservieren. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter Wunschkennzeichen in der rechten Spalte.

Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.



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0221 / 221 - 0 Call-Center der Stadt Köln
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