Gewerbetreibende in Bewohnerparkgebieten
Wenn Sie als Gewerbetreibende, Gewerbetreibender, Freiberuflerin oder Freiberufler in einem Bewohnerparkgebiet Ihren Betriebssitz haben, dann besteht die Möglichkeit einer Parkausnahmegenehmigung.
Kontakt und Erreichbarkeit
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-26512
- E-Mail:
- Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten
Benötigt werden
- Ausgefüllter Antragsvordruck
Der Vordruck kann auf dieser Seite heruntergeladen werden, wahlweise kann aber auch ein formloser schriftlicher Antrag gestellt werden. - Firmenname, Anschrift, Rufnummer gegebenenfalls Faxnummer des Unternehmens
- Bezeichnung des Bewohnerparkbereiches
in dem die Firma ansässig ist - Ausführliche Angaben zur Firmentätigkeit
- Begründung zur Notwendigkeit des Fahrzeuges für den Geschäftsbetrieb
- Kopie der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Kopie des Ausweises der Anwaltskammer bei Rechtsanwälten
- Mietvertrag in Kopie
- Fahrzeugschein in Kopie
Zusatzinformationen
Voraussetzungen
Der Gewerbebetrieb / Freiberufler muss in einem Bewohnerparkbereich ansässig und zur Ausübung seiner Tätigkeiten auf ein Fahrzeug angewiesen sein (zum Beispiel für Auslieferungsfahrten, Kundendienst).
Es können nur Fahrzeuge berücksichtigt werden, die auf den Gewerbetreibenden oder den Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Ferner dürfen der Firma keine Firmenparkplätze zur Verfügung stehen.
Die Genehmigungserteilung ist nicht möglich für Angestellte und Kunden. Wenn das Gewerbe ausschließlich am Geschäftssitz ausgeübt wird (keine Auslieferungsfahrten oder Kundendienst außerhalb des Geschäftes) können in der Regel ebenfalls keine Ausnahmen erteilt werden, da hier im Allgemeinen ein Fahrzeug für den Geschäftszweck nicht erforderlich ist.
Berechtigungsumfang
Für Gewerbetreibende im Stadtbezirk Innenstadt berechtigt die Genehmigung zum Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten mit rotem Punkt innerhalb des Bewohnerparkbereiches, in dem der Betrieb ansässig ist.
Ausnahmegenehmigungen werden jeweils für 1 Jahr erteilt.
Ausnahmen können für maximal zwei Fahrzeuge eines Betriebes erteilt werden.
Die Kölner Umweltzone
Benötigen Sie eine Plakette zum Befahren der Umweltzone? Wir beraten Sie gerne.
Die Kölner UmweltzoneVorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, der Antrag kann per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 gestellt werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
0221 / 221-24322
0221 / 221-26335
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.
Gebühren
Je Ausnahmegenehmigung beträgt die Verwaltungsgebühr 170 Euro (für 1 Jahr)
Die Verwaltungsgebühr ist nach Genehmigungserhalt unter dem in der Genehmigung angegebenen Kassenzeichen auf die angegebene Kontoverbindung zu überweisen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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