Genehmigung für Großraumtransporte und Schwertransporte

Im Rahmen Ihres Transportunternehmens wollen Sie eine Ladung mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht transportieren.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-26512
E-Mail:
Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten



Benötigt werden

  • Formgebundener Antrag
    Den erforderlichen Vordruck können Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln herunterladen, siehe unten.
  • Angaben zum Transportzeitraum
  • Angaben zum Fahrtweg
  • Angaben zur Ladung
  • Technische Angaben zum Fahrzeug und zur Ladung
    Höhe, Länge, Breite, Abmessungen, Achslasten, Gesamtgewichte und so weiter.

Downloadservice

Formularservice der Bezirksregierung Köln 

Den Antrag für die Durchführung von Großraumtransporten, Schwerlastverkehr und die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen oder Gewichten finden Sie im Bereich "Dezernat 25 - Verkehr".

Allgemeine Informationen

Nachdem Sie den Antrag abgegeben haben, bitten wir die jeweils zuständigen Stellen um deren Stellungnahme beziehungsweise Zustimmung. Zuständige Stellen können zum Beispiel die Bezirksregierung, der Landschaftsverband und die Straßenverkehrsämter sein.

Sofern Ihr Firmensitz in Köln ist, kann der Antrag bei uns gestellt werden. Wahlweise kann der Antrag aber auch am Abfahrtort der Lastfahrt gestellt werden.

Antragstellung

Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich und möglichst frühzeitig.

Senden Sie ihn bitte per Fax an die Nummer 0221 / 221-26512 oder per Post an:

Stadt Köln
Amt für öffentliche Ordnung
Allgemeine Straßenverkehrsangelegenheiten
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Sollten Sie Rückfragen zu Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte haben, so wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Telefonnummern:

0221 / 221-26533
0221 / 221-27664
0221 / 221-26632

Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.

Detail - Informationen zu den Gebühren

Entscheidung für Schwertransporte und Großraumtransporte

1. Einzelerlaubnisse

Innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt bis über das Land hinaus liegen die Gebühren ohne Anhörverfahren in einem Rahmen von 31 Euro bis 82 Euro und mit Anhörverfahren zwischen 61 Euro und 163 Euro.

2. Einzelerlaubnisse für mehrere Fahrten

Innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt bis über das Land hinaus liegen die Gebühren ohne Anhörverfahren in einem Rahmen von 46 Euro bis 138 Euro und mit Anhörverfahren zwischen 77 Euro und 259 Euro.

Mit Ortsbesichtigung erhöht sich die jeweilige Gebühr je angefangener Arbeitsstunde um 43 Euro, zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale.

3. Dauererlaubnisse für Transporte mit
Überschreitungen, gültig für ein Jahr

Ohne Anhörverfahren: 229 Euro
Mit Anhörverfahren: 305 Euro.

4. Saisongenehmigung zum Transport von
Sportgeräten mit Übermaßen für drei Jahre

112 Euro für Boote. Die Genehmigung ist drei Jahre lang gültig.

Die Umweltzone der Stadt Köln

Benötigen Sie eine Plakette zum Befahren der Umweltzone? Wir beraten Sie gerne.

Die Kölner Umweltzone 

Vorsprache

Bei der Antragstellung müssen Sie nicht persönlich vorsprechen. Der Antrag kann auch per Telefax gestellt werden. Sie können sich auch von einer Person mit Vollmacht vertreten lassen. Die Vertreterin oder der Vertreter benötigt eine schriftliche Vollmacht und muss den Personalausweis oder Pass mitbringen.

Gebühren

Die Gebührenhöhe richtet sich nach einer Vielzahl von verschiedenen Komponenten, wie Fahrtstrecke und Anzahl der beteiligten Behörden, siehe oben.

Die Gebühren können Sie bar oder mit der EC-Karte mit PIN-Nummer bezahlen. Üblicherweise erfolgt die Zahlung aber gegen Rechnung.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 46 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für eine Genehmigung zur Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen

§ 46 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4 StVO für eine Genehmigung von Überbreite, Überhöhe oder Überlänge eines Fahrzeuges mit Ladung

§ 29 Absatz 3 StVO für eine Genehmigung von Abweichungen von den allgemein gesetzlich zugelassenen Abmessungen eines Fahrzeugs, dessen Achslasten und Gesamtgewicht sowie für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt

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