Garage zugeparkt?
Sie wollen mit Ihrem Wagen aus der oder in die Garage fahren und können es nicht, weil ein fremdes Fahrzeug die Ausfahrt / Einfahrt blockiert.
Kontakt und Erreichbarkeit
Ordnungs- und Verkehrsdienst
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-32000
- Telefax:
- 0221 / 221-27209
- E-Mail:
- Ordnungs- und Verkehrsdienst
Was können Sie tun und wie geht es weiter?
Das Fahrzeug steht auf Ihrem privaten Grundstück
Hier gilt Ihr "Hausrecht", das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug durch ein Abschleppunternehmen zunächst auf eigene Rechnung entfernen lassen können und danach den Halter dafür in Regress nehmen.
Das Fahrzeug steht auf öffentlichem Straßenland
In diesem Fall können Sie sich an die folgende Stelle wenden:
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Einsatzleitstelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-32000
Von dort wird in jedem einzelnen Fall geprüft und entschieden, ob ein Abschleppen in Betracht kommt.
Erreichbarkeit der Einsatzleitstelle:
Sommer (April bis September)
Montag bis Donnerstag, 7 bis 1 Uhr
Freitag, 7 bis 2 Uhr
Samstag, 9 bsi 2 Uhr
Sonntag, 9 bis 1 Uhr
Winter (Oktober bis April)
Montag bis Donnerstag, 7 bis 24 Uhr
Freitag, 7 bis 2 Uhr
Samstag, 9 bis 2 Uhr
Sonntag, 9 bis 24 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Köln unter 0221 / 229-0
Welche Informationen werden benötigt?
- Information über den Standort des Fahrzeuges
Wo genau steht das Fahrzeug (Straße, Hausnummer)? Steht es auf öffentlich zugänglichem Straßenland oder auf Ihrem Privatgrundstück? - Angaben über Ein- oder Ausfahrt
Wollen Sie die Garage verlassen oder wollen Sie in die Garage fahren? - Bezeichnung der Garagen-Art
Handelt es sich um eine Einzelgarage oder um eine Sammel- oder Mehrfachgarage?
Wann wird abgeschleppt?
Wenn Sie ein falsch parkendes Fahrzeug dem Ordnungs- und Verkehrsdienst melden, dann wird von dort geprüft, ob ein Abschleppen des Fahrzeuges verhältnismäßig ist.
Im Regelfall wird abgeschleppt, wenn das Fahrzeug die Zufahrt einer Sammel- oder Mehrfachgarage versperrt, weil dann die Wahrscheinlichkeit, dass noch weitere Personen außer Ihnen behindert werden, deutlich größer ist.
Wenn das falsch geparkte Fahrzeug vor Ihrer Einzelgarage steht, ist die Entscheidung schon schwieriger. Das Abschleppen bedeutet einen Eingriff in das Eigentumsrecht und muss insoweit verhältnismäßig sein. Ihre berechtigten Interessen sind dabei gegen den Eingriff in das Eigentumsrecht des Fahrzeughalters abzuwägen. Erst wenn nach dieser Abwägung und Bewertung Ihren Interessen Vorrang einzuräumen ist, ist das Abschleppen verhältnismäßig und damit rechtlich haltbar. Die Verhältnismäßigkeit des Abschleppens muss im Einzelfall durch den Ordnungs- und Verkehrsdienst vor Ort geprüft werden.
Fremdanzeige
Wenn vom Ordnungs- und Verkehrsdienst nicht eingegriffen werden kann, besteht für Sie die Möglichkeit, den Falschparker zu melden (Fremdanzeige).
Sie können dabei als Privatperson der Ordnungsbehörde eine Ordnungwidrigkeit anzeigen.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, die notwendigen Informationen können per Telefon durchgegeben werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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