Führerschein zur Fahrgastbeförderung - Verlängerung

Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung für das Führen eines Taxis, eines Mietwagens, eines Krankenwagens oder ähnlichem läuft ab. Was ist zu tun?


Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass
  • Allgemeiner Führerschein und Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  • Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Die Untersuchung können Sie durchführenlassen bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin" beziehungsweise "Betriebsmedizin", bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung, beim Gesundheitsamt oder einer Ärztin oder einem Arzt der öffentlichen Verwaltung. Ein ausgestelltes ärztliches Gutachten ist zwei Jahre gültig.
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
    Sie können diese Untersuchung von einer Ärtzin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt.
  • Auszugs aus dem Verkehrszentralregister
    Der Auszug wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt.

Ab dem 60. Lebensjahr muss zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen alle 5 Jahre ein leistungspsychologisches Gutachten vorgelegt werden.

Allgemeine Informationen

Sie sollten den Antrag auf Verlängerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung aufgrund der Bearbeitungsdauer spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Befristung stellen. 

Vorsprache

Bei der Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Die Abholung kann durch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person neben der schriftlichen Vollmacht auch Ihren Personalausweis oder Pass, zumindest aber eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes mitzugeben. Ebenfalls benötigen wir den Führerschein zur Fahrgastbeförderung, der verlängert werden soll.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für die Verlängerung des Führerscheines beträgt 51 Euro.

Sie können die Gebühr bar oder mit der EC-Karte mit PIN-Nummer bezahlen.



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