Führerschein - Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Straßenverkehrsbehörde entzogen. Anders als beim zeitlich befristeten Fahrverbot wird der Führerschein nicht automatisch zurück gegeben. Sie müssen daher einen Antrag auf Wiedererteilung stellen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Führerscheinstelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26155
- Telefax:
- 0221 / 221-22300
- E-Mail:
- Führerscheinstelle
Benötigt werden
- Ausweis oder Pass
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
Die Regelungen des biometrischen Passfotos finden Sie in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht gestattet. - Teilnahmebescheinigung Erste Hilfe
Hier gibt es unterschiedliche Voraussetzungen je nach Führerscheinklasse, siehe dazu unten: Informationen zum Thema Bescheinigung Erste Hilfe. - Nachweis Sehvermögen
Auch hier gibt es unterschiedliche Voraussetzungen je nach Führerscheinklasse, siehe dazu unten: Informationen zum Thema Sehvermögen. - Ärztliche Eignungsbescheinigung
Eine solche Bescheinigung benötigen Sie nur bei der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, D und D1, also Busse, sowie Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Hierfür wird ein amtlicher Vordruck benötigt, über den die Ärztin oder der Arzt aber im Regelfall verfügt. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nicht über den notwendigen amtlichen Vordruck verfügen, kann er oder sie sich an die Ärztekammer wenden. Sie können die Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein! - Leistungspsychologisches Gutachten
Ein solches Gutachten benötigen Sie nur für die Wiedererteilung des Führerscheines der Bus-Klassen D und D1. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und ähnlichem. Der Test kann nur von bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport. - Als Berufskraftfahrer (Klassen C, C1, D, D1)
der Nachweis über eine Weiterbildung nach dem Berufsfahrerqualifizierungsgesetz. Weiter Informationen finden Sie auf der Seite Berufsqualifizierung und Weiterbildung.
Informationen zum Thema Bescheinigung Erste Hilfe
Die Nachweise, die Sie erbringen müssen, orientieren sich an der Führerscheinklasse, für die Sie die Wiedererteilung beantragen.
- Für die Klassen A, A1 und AM (Motorrad), B und BE (Personenkraftwagen), sowie L und T (Traktoren) gilt:
Sie benötigen eine Teilnahmebescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Kurse werden unter anderem durchgeführt vom Deutschen Roten Kreuz, vom Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund. - Für die Lastkraftwagen- Klassen C und C1 gilt:
Sie benötigen einen Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe. Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Kurse werden ebenfalls unter anderem durchgeführt vom Deutschen Roten Kreuz, vom Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund.
Informationen zum Thema Sehvermögen
Auch hier orientieren sich die Nachweise, die Sie erbringen müssen, an der Führerscheinklasse, für die Sie die Wiedererteilung beantragen.
- Für die Klassen A, A2 und AM (Motorrad), B und BE (Personenkraftwagen), sowie L und T (Traktoren) gilt:
Sie benötigen eine Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle. Eine Sehtestbescheinigung ist zwei Jahre gültig. - Für die Lastkraftwagen-Klassen C und C1 gilt:
Sie benötigen eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder das Zeugnis einer Augenärztin oder eines Augenarztes. Die ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen oder das augenärztliche Zeugnis sind zwei Jahre gültig.
Allgemeine Informationen
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen oder haben Sie 18 Punkte oder mehr im Verkehrszentralregister?
Dann kann der erforderliche Antrag auf Neuerteilung frühestens zehn Wochen vor Ablauf der festgesetzten Sperrfrist gestellt werden. Wurde Ihre Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen, bestehen keine besonderen Fristen hinsichtlich des Zeitpunkts der Antragstellung.
Ob Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) - im Volksmund "Idiotentest" - machen müssen, kann erst nach Vorliegen aller Antragsunterlagen entschieden werden.
Wenn Sie ein Fahrzeug mit 1,6 Promille oder mehr geführt haben oder wiederholt mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind, dann müssen Sie allerdings mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen. Dies gilt auch, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen 18 Punkten oder mehr im Verkehrszentralregister entzogen wurde.
Zuständigkeit
Wer für Ihren Antrag zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens. Sie erreichen Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter unter folgenden Telefonnummern:
Buchstabe A bis G: 0221 / 221-26235
Buchstabe I bis Q: 0221 / 221-26817
Buchstabe H und R bis Z: 0221 / 221-26232
Fax: 0221 / 221-22300
Wichtiger Hinweis
Ab dem 19. Januar 2013 wird in Deutschland das neue Modell des einheitlichen EU-Kartenführerscheins ausgestellt.
Wichtige Änderungen finden Sie hier:
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Bis zu 256,00 Euro, abhängig vom Aufwand.
Bei einer Weiterbildung nach dem Berufsfahrerqualifizierungsgesetz fallen zusätzlich 28,60 Euro für den Eintrag der Schlüsselziffer 95 an.
Die Gebühren können Sie bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 20 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
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