Führerschein - Umschreibung von Bundeswehrführerscheinen

Sie möchten einen Führerschein der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes beziehungsweise der Bundespolizei oder der Polizei in einen zivilen Führerschein umschreiben lassen.


Benötigt werden

  • Personalausweis
  • Behördenführerschein oder Bescheinigung der Behörde über den früheren Besitz
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
    Die Regelungen des biometrischen Passfotos sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Foto-Mustertafel  

Weitere eventuell erforderliche Unterlagen:

Möchten Sie Ihre Behördenfahrerlaubnis der Klassen C, C1, D oder D1, also Lastkraftwagen oder Busse, umschreiben lassen? Liegt das Erteilungsdatum oder das letzte Verlängerungsdatum Ihrer Behördenfahrerlaubnis mehr als fünf Jahr zurück? Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Die Untersuchung können Sie durchführen lassen bei einer Augenärztin, einem Augenarzt, einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin" beziehungsweise "Betriebsmedizin", bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung, beim Gesundheitsamt oder einer Ärztin oder einem Arzt der öffentlichen Verwaltung. Ein ausgestelltes ärztliches Gutachten ist zwei Jahre gültig.
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
    Sie können diese Untersuchung von einer Ärtzin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt nicht über den notwendigen amtlichen Vordruck verfügen, kann er sich an die Ärztekammer wenden. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Leistungspsychologisches Gutachten
    Dieses Gutachten wird nur bei der Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Bus-Klassen D oder D1 benötigt. Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und ähnlichem. Der Test kann nur von bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.

Zusatzinformationen

Führerscheine von Behörden und Bundeswehr berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Die Führerscheine gelten nur für die Dauer Ihres Dienstverhältnisses. Nachdem Sie Ihr Dienstverhältnis beenden, wird Ihr Behördenführerschein eingezogen. 

Sie können sich aber bei Ihrer ehemaligen Dienststelle einen Antrag stellen um eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass Sie im Besitz eines Behördenführerscheins mit den entsprechenden Führerscheinklassen waren.

Wichtiger Hinweis

Ab dem 19. Januar 2013 wird in Deutschland das neue Modell des einheitlichen EU-Kartenführerscheins eingeführt.

Wichtige Änderungen finden Sie hier:

Führerscheinrechtliche Änderungen - das gilt ab dem 19. Januar 2013 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

42,60 Euro bis 43,40 Euro in der Probezeit

Die Gebühren können Sie bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

§§ 26, 27 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)



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