Führerschein - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Drittstaaten
Sie wohnen in Köln und besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem Staat, der
- nicht der Europäischen Union (EU) oder den Vertragsstaaten über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört,
- nicht zu den Staaten gehört, die in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genannt sind,
und möchten diesen in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Personalausweis oder Pass
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
Die Regelungen des biometrischen Passfotos finden Sie in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht gestattet - Ausländischer Führerschein im Original
Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein. - Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins
Folgende Stellen können Übersetzungen vornehmen: Allgemeiner Deutscher Automobilclub (ADAC) oder öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer. - Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
Bei Umschreibung der Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L ist eine Bescheinigung einer als Sehteststelle anerkannten Augenoptikerin oder eines Augenoptikers beziehungsweise einer Augenärztin oder eines Augenarztes ausreichend. - Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
bei Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L. Kurse werden unter anderem durchgeführt von Hilfsorganisationen wie Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe oder Arbeiter Samariter Bund. - Bestätigung oder Angabe der Fahrschule,
bei der Sie sich angemeldet haben. Sie müssen in jedem Fall eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. - Nachweis über das Ausstellungsdatum des ausländischen Führerscheins
Dieser Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich das Ausstellungsdatum nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt. - Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland
Falls Ihre erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland in Köln erfolgt ist und Sie seither ständig hier gewohnt haben, ist diese Bestätigung nicht erforderlich. - Die nachfolgenden Unterlagen werden noch zusätzlich benötigt,
wenn Sie einen Fahrerlaubnis der Klassen C (für Lkw) oder Klasse D (für Bus) umschreiben lassen wollen. - Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens.
Die Untersuchung können Sie durchführen lassen bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ beziehungsweise „Betriebsmedizin“, bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, beim Gesundheitsamt oder einer Ärztin oder einem Arzt der öffentlichen Verwaltung. Eine ausgestellte ärztliche Bescheinigung ist zwei Jahre gültig. - Nachweis über gesundheitliche Eignung
Sie können die Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Untersuchungsvordrucke liegen Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vor oder können über die Ärztekammer angefordert werden. Bei der Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein. - Nachweis über die Grundqualifikation
oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz. Weitere Informationen hierzu können Sie über den unten angefügten Link erhalten. - Leistungspsychologische Untersuchung zusätzlich bei Klasse D (Bus)
Hinweis: Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Test kann nur von bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Testgeräte verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.
Downloadservice
Zusätzliche Informationen zur Umschreibung der Fahrerlaubnis
Um eine deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen. Zur Prüfung werden Sie durch Ihre Fahrschule zugelassen. Es sind allerdings keine Pflichtstunden (Mindestzahl von theoretischen oder praktischen Fahrstunden) zu absolvieren.
Wenn Sie noch keine zwei Jahre im Besitz Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Zeitdauer seit der Erteilung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis wird angerechnet.
Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Die Bearbeitungszeit dauert ungefähr vier Wochen.
Nach Eingang des Kartenführerscheines erteilen wir den Prüfauftrag und Ihre Fahrschule wird von der Prüfstelle benachrichtigt. Ihre Fahrschule kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, abholen.
Bei Aushändigung des deutschen Kartenführerscheines müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein abgeben.
Wichtiger Hinweis
Am 19. Januar 2013 wurde in Deutschland das neue Modell des einheitlichen EU-Kartenführerscheins eingeführt.
Eine Übersicht über alle Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf folgender Seite des Kraftfahrtbundesamtes:
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Umschreibung prüfungspflichtig ohne Probezeit: 42,60 EUR
Umschreibung prüfungspflichtig mit Probezeit: 43,40 EUR
Die Gebühren können Sie auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte bezahlen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 29, § 31 der Fahrerlaubnisverordnung
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