Führerschein - Erweiterung

Sie sind im Besitz eines gültigen Führerscheines, möchten diesen aber um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern.


Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass
  • Der aktuelle Führerschein
  • Anmeldebescheinigung der ausbildenden Fahrschule oder Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Je nach gewünschter Erweiterung
    benötigen Sie zusätzliche Unterlagen, siehe unten "Weitere Unterlagen für den Antrag zur Erweiterung"
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
    Die Regelungen des biometrischen Passfotos sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei 

Weitere Unterlagen für den Antrag zur Erweiterung

Für die Klassen
- A und M (Motorrad)
- B und BE (PKW)
- L und T (Traktoren):

  • Sehtestbescheinigung
    Amtlich anerkannte Sehteststellen sind die meisten Optikerinnen und Optiker, TÜV-Prüfstellen und alle Augenärztinnen und Augenärzte. Eine Sehtestbescheinigung ist zwei Jahre gültig.

Für die Klassen C, CE, C1, C1E (Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen):

  • Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe
    Kurse werden unter anderem durchgeführt vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund.
    Hinweis: Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig.
  • Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Die Untersuchung können Sie durchführenlassen bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt, einer Ärztin oder einem Arzt mit der Zusatzbescheinigung "Arbeitsmedizin" beziehungsweise "Betriebsmedizin", bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung, beim Gesundheitsamt oder einer Ärztin oder einem Arzt der öffentlichen Verwaltung. Ein ausgestelltes ärztliches Gutachten ist zwei Jahre gültig.
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
    Sie können diese Untersuchung von einer Ärtzin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihre Ärtzin oder Ihr Arzt keine Vordrucke zur Verfügung haben, dann kann er sich an den Deutschen Gemeindeverlag in Köln wenden. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Nachweis über die Grundqualifikation oder bescheinigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz,
    wenn Sie Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen wollen. 

Für die Klassen D, DE, D1 und D1E (Bus)

Zusätzlich zu den Unterlagen für die Klassen C und C1, nämlich Erste-Hilfe-Nachweis, Untersuchung des Sehvermögens, Ärztliche Eignungsbescheinigung und Nachweis über die Berufskraftfahrerqualifizierung, benötigen Sie:

  • Leistungspsychologisches Gutachten
    Hinweis: Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und ähnlichem. Der Test kann nur von bestimmten Arbeits- und Betriebsmedizinern sowie medizinisch psychologischen Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.

Zusätzliche Informationen rund um die Erweiterung des Führerscheins

Als Führerscheinbewerberin oder -bewerber werden Sie sich in der Regel zunächst an eine Fahrschule wenden und erhalten dort Informationen zum weiteren Ablauf, sowie Antragsunterlagen.

Nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen, die etwa zwei bis vier Wochen dauert, wird die Technische Prüfstelle mit der Durchführung der Fahrprüfung beauftragt. 

Informationen zur theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie in der Fahrschule. Der Führerschein wird Ihnen nach bestandener Prüfung ausgehändigt, sofern Sie das Mindestalter für die beantragte Klasse erreicht haben. Haben Sie es noch nicht erreicht, wird der vorbereitete Führerschein von der Prüfstelle wieder an die Meldehallen oder das Kundenzentrum zurückgesandt und Ihnen dort mit Erreichen des Mindestalters ausgehändigt.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

42,60 Euro, falls Sie bereits im Besitz eines neuen Scheckkartenführerscheins sind

oder

57,90 Euro, falls Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheines sind, der zusätzlich umgetauscht werden muss.

Für die Eintragung der zusätzlichen Qualifizierung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (Schlüsselziffer 95) werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 28,60 Euro erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)



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