Führerschein - Ersatz

Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Führerscheins wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt.


Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
    Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich. Einen Link zur Fotomustertafel finden Sie weiter unten auf der Seite.
  • Auszug aus dem Führerscheinregister zum Nachweis Ihrer Führerscheindaten
    wird in der Regel nur benötigt, wenn Sie noch keinen deutschen Kartenführerschein hatten und Ihr abhanden gekommener Führerschein nicht in Köln ausgestellt wurde. Sie müssen sich in diesem Fall an das Straßenverkehrsamt wenden, das Ihren letzten Führerschein (den jetzt abhanden gekommenen) ausgestellt hat und veranlassen, dass ein Auszug aus dem Führerscheinregister an die zuständige Dienststelle in Köln geschickt wird. Handelt es sich bei dem abhanden gekommenen Führerschein um einen ausländischen Führerschein, wenden Sie sich bitte zur Ausstellung eines Auszuges aus dem Führerscheinregister an das jeweilige Konsulat.
  • Anzeige bei der Polizei
    Diese ist nur bei Diebstahl dem Antrag beizufügen.
Fotomustertafel 

Reguläre Bestellung und Express-Bestellung

Aufgrund der zentralen Bestellung der Führerscheindokumente in Berlin und erforderlicher Anfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg beträgt die übliche Bearbeitungsdauer etwa vier Wochen. Für diesen Zeitraum kann Ihnen auf Wunsch eine Zwischenbescheinigung ausgestellt werden.

In Ausnahmefällen, wie etwa einer kurzfristigen Auslandsreise, können Sie den Ersatzführerschein auch als Expresslieferung bestellen. Die Lieferzeit beträgt etwa zwei Tage. Hierbei fallen zusätzliche Kosten an. Den Ausnahmefall müssen Sie mit einem entsprechenden Nachweis belegen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich.

Gebühren

37,30 Euro bis 43,90 Euro, je nach Aufwand

Bei der Expressbestellung fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 19,75 Euro an.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 25 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)



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