Führerschein - Antrag auf Ersterteilung

Sie möchten die erstmalige Erteilung eines Führerscheines beantragen.


Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass
  • Sehtest
    einer amtlich anerkannten Sehteststelle. Eine Sehtestbescheinigung ist zwei Jahre gültig. Für die Klassen C und C1, also LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis eines Augenarztes erforderlich. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist ebenfalls zwei Jahre gültig.
  • Nachweis der Ersten Hilfe
    Für die Klassen A, B, M, L und T benötigen Sie eine Schulungsbestätigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort. Eine früher ausgestellte Teilnahmebescheinigung ist unbegrenzt gültig. Kurse werden unter anderem vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst, der Johanniter Unfallhilfe oder dem Arbeiter Samariter Bund durchgeführt. Für die Klassen C und C1 benötigen Sie einen Ausbildungsnachweis in Erster Hilfe. Die Gültigkeit und die ausbildenden Organisationen entsprechen denen der Sofortmaßnahmen am Unfallort.
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
    Diese Bescheinigung ist nur für die Klassen C und C1 erforderlich. Sie können die Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt keine Vordrucke zur Verfügung haben, dann kann sie oder er sich an den Deutschen Gemeindeverlag in Köln wenden. Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Anmeldebestätigung der ausbildenden Fahrschule oder Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
    Die Regelungen des biometrischen Passfotos sind in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

42,60 Euro
43,40 Euro bei Probezeit

Rechtliche Voraussetzungen

§ 21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)



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