Finanzierte Fahrzeuge

Für eine Zulassungsangelegenheit benötigen Sie den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II, der bei der Bank oder der Leasinggesellschaft, die den Kredit für das Fahrzeug gegeben hat, hinterlegt ist.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Informationen rund um finanzierte Fahrzeuge

Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Sicherungsgeberinnen und Sicherungsgeber, in der Regel Banken oder Leasinggesellschaften, auf Anforderung der Halterin oder des Halters den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post an die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle. 

Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten wird empfohlen, vor dem Besuch der Zulassungsstelle unter der Rufnummer 0221 / 221-0 zu erfragen, ob die Papiere eingetroffen sind.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist erst bei Erledigung der eigentlichen Zulassungsangelegenheit erforderlich.

Gebühren

Neben den Gebühren für die jeweilige Zulassungsangelegenheit fallen für die Aufbewahrung und die Rücksendung der Papiere Gebühren von 15,30 Euro an.



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