Finanzierte Fahrzeuge
Für eine Zulassungsangelegenheit benötigen Sie den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II, der bei der Bank oder der Leasinggesellschaft, die den Kredit für das Fahrzeug gegeben hat, hinterlegt ist.
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Informationen rund um finanzierte Fahrzeuge
Bei finanzierten Fahrzeugen übersenden die Sicherungsgeberinnen und Sicherungsgeber, in der Regel Banken oder Leasinggesellschaften, auf Anforderung der Halterin oder des Halters den Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II per Post an die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle.
Aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten wird empfohlen, vor dem Besuch der Zulassungsstelle unter der Rufnummer 0221 / 221-0 zu erfragen, ob die Papiere eingetroffen sind.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist erst bei Erledigung der eigentlichen Zulassungsangelegenheit erforderlich.
Gebühren
Neben den Gebühren für die jeweilige Zulassungsangelegenheit fallen für die Aufbewahrung und die Rücksendung der Papiere Gebühren von 15,30 Euro an.
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