Falschparker melden

Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten. Sie können dies dem Ordnungs- und Verkehrsdienst unmittelbar telefonisch mitteilen, möglich ist aber auch eine schriftliche Anzeige an die Bußgeldstelle.

Wer als Privatperson eine schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde machen möchte, der erstattet eine sogenannte Fremdanzeige. Im untenstehenden Vordruck zum Herunterladen sind alle notwendigen Punkte aufgelistet, die die Ordnungsbehörde zur Weiterverfolgung Ihrer Anzeige benötigt (Siehe unten "Erstattung einer schriftlichen Anzeige").

Kontakt und Erreichbarkeit

Ordnungs- und Verkehrsdienst


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-32000
Telefax:
0221 / 221-27209
E-Mail:
Ordnungs- und Verkehrsdienst



Unmittelbare Meldung

Wenn Ihnen auf der Straße ein Parkverstoß aufgefallen ist, den Sie der Ordnungsbehörde direkt mitteilen wollen, dann melden Sie sich bitte beim

Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Einsatzleitstelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221- 32000

Erreichbarkeit der Einsatzleitstelle:

Sommer (April bis September)
Montag bis Donnerstag, 7 bis 1 Uhr
Freitag, 7 bis 2 Uhr
Samstag, 9 bis 2 Uhr
Sonntag, 9 bis 1 Uhr

Winter (Oktober bis März)
Montag bis Donnerstag, 7 bis 24 Uhr
Freitag, 7 bis 2 Uhr
Samstag, 9 bis 2 Uhr
Sonntag, 9 bis 24 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten nutzen Sie bitte die Möglichkeit einer schriftlichen Anzeige. Bei akuten Behinderungen wenden Sie sich bitte an die Polizei Köln unter 0221 / 229-0.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Wer ruft an?
    Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse.
  • Wo wird falsch geparkt?
    Geben Sie die Straße und nach Möglichkeit die Hausnummer an, eventuell auch einen anderen Anhaltspunkt (etwa: vor dem Supermarkt, bei der Apotheke ...)
  • Worin besteht der Parkverstoß?
    Wird zum Beispiel eine Rettungseinfahrt zugeparkt, parkt jemand in zweiter Reihe, liegt ein verkehrsgefährdendes Parken vor oder ähnliches? Steht jemand im absoluten oder im eingeschränkten Haltverbot? Wie ist die Beschilderung?
  • Hemmt das Falschparken den Verkehrsfluss?
    Ist vielleicht ein ganzer Straßenzug (also eine Vielzahl von Fahrzeugen) betroffen? Entstehen dadurch gefährliche Situationen?
  • Gibt es sonstige Besonderheiten?
    Was könnte darüber hinaus noch wichtig sein? Haben Sie den gleichen Verstoß schon häufiger festgestellt? Wenn ja, wie oft und wann?

Durch eine Außendienstkraft des Ordnungs- und Verkehrsdienstes wird im Anschluss an Ihren Anruf so bald wie möglich die Lage vor Ort beurteilt. Weitere Maßnahmen können eine Verwarnung oder auch das Abschleppen des Fahrzeugs / der Fahrzeuge sein, dies hängt von der jeweiligen Situation ab.

Erstattung einer schriftlichen Anzeige

Alternativ zur telefonischen Meldung eines Parkverstoßes können Sie auch eine schriftliche Anzeige erstatten. Diese Anzeige wird im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Bußgeldstelle der Stadt Köln bearbeitet.

Wenn Sie einen Parkverstoß anzeigen möchten, muss der Tatort innerhalb von Köln liegen, ansonsten ist die Stadtverwaltung zuständig, in der der Tatort liegt.

Die Anzeige kann grundsätzlich formlos erfolgen, zur Vereinfachung können Sie aber auch den Vordruck aus dem Downloadservice (siehe oben) benutzen.

Die Anzeige mit Hilfe des Vordruckes kann per Post oder per Fax (Fax-Nummer 0221 / 221-21825) übermittelt werden. Sie können auch eine E-Mail an die Bußgeldstelle schreiben. Bitte machen Sie dann in Ihrer E-Mail alle erforderlichen Angaben (siehe oben). Falls gewünscht, können Sie auch persönlich bei der Bußgeldstelle in Zimmer 4 F 60 nähere Angaben machen.

Wichtig: Anonyme Anzeigen werden nicht weiterverfolgt, da Sie eventuell im Verfahren als Zeuge aussagen müssen. 



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Call-Center der Stadt Köln
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