Fahrzeugschein - Ersatz
Ihr Fahrzeugschein ist verloren gegangen oder wurde entwendet. Als Ersatz erhalten Sie die seit 1. Oktober 2005 gültige Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Fahrzeugbrief
- Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters
- Vollmacht bei Vertretung
und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters - Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
- Prüfbescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung
- Gegebenenfalls die Bestätigung über eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle
Downloadservice
Informationen rund um die Ersatz-Papiere
Ein Formblatt zur Verlusterklärung haben wir für Sie vorbereitet. Sie können es oben in der Rubrik "Download-Service" aufrufen, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und bei Ihrem Besuch der Zulassungsstelle mitbringen. Natürlich erhalten Sie den Vordruck auch in der Zulassungsstelle.
Hinweise zu den neuen Fahrzeugpapieren
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.
Gebühren
10,90 Euro
Bei einem Umtausch der Fahrzeugpapiere auf die neuen Zulassungsbescheinigungen fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 8,70 Euro an.
Darüber hinaus können zusätzlich 2,50 Euro Gebühren entstehen, wenn von uns eine Verlusterklärung aufgenommen werden muss.
Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.
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