Fahrzeugbrief - Ersatz

Ihr alter Fahrzeugbrief ist verloren gegangen oder wurde entwendet. Als Ersatz erhalten Sie die seit 1. Oktober 2005 gültige Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • Fahrzeugschein
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
    durch den Fahrzeugschein oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
  • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
  • Bei Diebstahl die Bestätigung über eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei

Eidesstattliche Versicherung

Bei Verlust des Briefes müssen Sie bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle eine Versicherung an Eides Statt leisten. Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einer Notarin oder einem Notar abgegeben werden.

Der abhanden gekommene Brief wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Nach Ablauf der Aufbietungsfrist, etwa 3 Wochen nach der Verlustmeldung, erhalten Sie dann die Zulassungsbescheinigung Teil II als Ersatz für den Fahrzeugbrief und die Zulassungsbescheinigung Teil I als neuen Fahrzeugschein ausgehändigt.

Die Umschreibung des Fahrzeugs auf einen anderen Namen, also eine neue Halterin oder einen neuen Halter, ist vor Ablauf der Aufbietungsfrist nicht möglich.  

Vorsprache

Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nur in Ausnahmefällen und unter Auflagen möglich.

Sie ist nur dann möglich, wenn eine notariell bestätigte eidesstattlichen Versicherung vorliegt. Die Vertretungsvollmacht muss ebenfalls vorgelegt werden.

Gebühren

58,80 Euro bei Briefverlust

Die Erstausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist ebenfalls erforderlich. Dazu wird der Fahrzeugschein eingezogen und gegen das neue Dokument getauscht. Die Gebühr hierfür beträgt 10,90 Euro.

Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.

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