Fahrschulwechsel
Sie sind Führerscheinbewerberin oder Führerscheinbewerber und möchten die Fahrschule wechseln.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Formlose schriftliche Mitteilung über den Fahrschulwechsel
Eine Auflistung der erforderlichen Angaben finden Sie weiter unten.
Fahrschulwechsel muss mitgeteilt werden
Das Bürgeramt, in dem Sie den Antrag auf Erteilung eines Führerscheins gestellt haben, müssen Sie über den Fahrschulwechsel schriftlich unterrichten, wenn der Wechsel vollzogen ist.
Die Mitteilung über den Fahrschulwechsel muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der neuen Fahrschule
- Name und Anschrift der technischen Prüfstelle, bei der die neue Fahrschule ihre Fahrschüler zur Prüfung vorstellt
Die Mitteilung kann auch direkt von Ihrer neuen Fahrschule gemacht werden.
Die Führerscheinstelle im Bürgeramt wird dann unverzüglich die neue Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragen. Die notwendigen Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei Ihrer neuen Fahrschule.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 17 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
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