Fahrschulwechsel

Sie sind Führerscheinbewerberin oder Führerscheinbewerber und wechseln die Fahrschule.


Benötigt werden

  • Formlose schriftliche Mitteilung über den Fahrschulwechsel
    Es ist eine schriftliche Mitteilung an die technische Prüfstelle, Führerscheinbüro erforderlich. Geben Sie bitte die bisherige und die neue Fahrschule an. Sollte die neue Fahrschule ihren Sitz außerhalb der Zuständigkeit des TÜV Köln haben, geben Sie bitte auch den Namen und die Anschrift der neu zuständigen technischen Prüfstelle an.

Fahrschulwechsel muss mitgeteilt werden

Das Bürgeramt, in dem Sie den Antrag auf Erteilung eines Führerscheins gestellt haben, müssen Sie über den Fahrschulwechsel schriftlich unterrichten, wenn der Wechsel vollzogen ist.

Die Mitteilung über den Fahrschulwechsel muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der neuen Fahrschule
  • Name und Anschrift der technischen Prüfstelle, bei der die neue Fahrschule ihre Fahrschülerinnen und Fahrschüler zur Prüfung vorstellt

Die Mitteilung kann auch direkt von Ihrer neuen Fahrschule gemacht werden.
Die Führerscheinstelle im Bürgeramt wird dann unverzüglich die neue Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragen. Die notwendigen Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei Ihrer neuen Fahrschule.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 17 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)



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