Fahrschule - Zweigstellenerlaubnis
Eine Zweigstellenerlaubnis erteilen wir auf Antrag, wenn Unterrichtsmaterialien, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge den Vorgaben der Rechtsverordnungen entsprechen und gewährleistet ist, dass die Inhaberin oder der Inhaber der Fahrschule beziehungsweise die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes ihren beziehungsweise seinen Pflichten nach § 16 Fahrlehrergesetz nachkommen kann.
Kontakt und Erreichbarkeit
Führerscheinstelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26155
- Telefax:
- 0221 / 221-22300
- E-Mail:
- Führerscheinstelle
Benötigt werden
- Eine schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis und gegebenenfalls Zweigstellenerlaubnis erteilt worden ist.
- Ein Nachweis der Nutzungsberechtigung der Unterrichtstäume
Zum Beispiel der Mietvertrag - Ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung
Die abschließende Raumabnahme erfolgt durch eine von der hiesigen Stelle beauftragte Sachverständige oder einen beauftragten Sachverständigen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden Ihnen durch einen gesonderten Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. - Sollte keine vorhandene Fahrschule übernommen werden, ist zusätzlich die Vorlage einer baurechtlichen Genehmigung bezüglich der beabsichtigten Nutzung der Räumlichkeiten als Fahrschule notwendig.
Weitergehende Auskünfte erteilt unser Bauaufsichtsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln. - Eine schriftliche Erklärung, dass die nach § 4 DV (Durchführungsverordnung) zum Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen sowie ein Verfügungsnachweis
Zum Beispiel Kaufvertrag, Bestellung - Eine Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.
Falls Sie nicht Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter sind, ist eine Nutzungsvereinbarung beizufügen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis
- Ein Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge müssen zur Verfügung stehen.
- Es muss gewährleistet sein, dass Sie nach den Umständen, insbesondere wegen der Anzahl der Zweigstellen oder Ihrer räumlichen Entfernung, die Pflichten nach § 16 Fahrlehrergesetz erfüllen können.
- Die Zweigstellenerlaubnis kann nur für Klassen erteilt werden, für die der Antragsteller eine Fahrschulerlaubnis hat.
- Die Zweigstellenerlaubnis muss unter dem gleichen Namen wie die Hauptstelle geführt werden.
Vorsprache
Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis empfehlen wir Ihnen, mit uns einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Zur Beantragung der Erlaubnis ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Rufnummer: 0221 / 221-26820.
Gebühren
Es fallen Gebühren in Höhe von 84,40 Euro an. Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
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