Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
Sie erhalten als gesetzliche Vertreterung einer Firma oder einer juristischen Person ein Schreiben "Eilsache zur Ordnungswidrigkeit - Zeugenfragebogen" wegen eines Parkverstoßes oder einer Überschreitung von TÜV / AU mit einem Ihrer Firmenfahrzeuge. Dieses Schreiben wird an Sie gerichtet, da der Halter des Fahrzeugs eben eine Firma oder eine juristische Person ist - das heißt: Die Person, die den Verstoß tatsächlich begangen hat, ist noch nicht bekannt und muss mit dem Fragebogen ermittelt werden. Entweder sind nun Sie persönlich mit dem Firmenfahrzeug gefahren, oder eine dritte Person hat den Wagen genutzt.
Kontakt und Erreichbarkeit
Ordnungs- und Verkehrsdienst
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-32000
- Telefax:
- 0221 / 221-27209
- E-Mail:
- Ordnungs- und Verkehrsdienst
Wenn Sie selbst gefahren sind:
Wenn Sie als Firmeninhaberin / Firmeninhaber oder gesetzliche Vertretung einer juristischen Person selbst den Verstoß begangen haben, dann ist das Schreiben wie eine an Sie ergangene Anhörung zu werten.
Sie können den Vorwurf akzeptieren und das festgesetzte Verwarn- oder Bußgeld innerhalb einer Woche nach Erhalt des Schreibens bezahlen oder sich zur Sache äußern.
Siehe auch unter ähnliche Produkte:
Anhörung / Verwarnung
Bei geringfügigen Verstößen mit Beträgen unter 40 Euro.
Anzeige / Anhörung zur Ordnungwidrigkeit
Bei schwerwiegenden Verstößen mit Beträgen ab 40 Euro aufwärts.
Wenn Sie nicht selbst gefahren sind:
- Dennoch wollen Sie das Verwarn- oder Bußgeld bezahlen.
In diesem Falle übernehmen Sie sozusagen die Verantwortung für den eigentlich Betroffenen.
Dieser wird nicht weiter ermittelt, sofern innerhalb einer Woche nach Erhalt des Schreibens eine Verwarnungs- oder Bußgeldzahlung von Ihnen eingeht. Das Verfahren ist damit beendet.
- Sie geben die Fahrerin / den Fahrer an
Die von Ihnen benannte Person erhält nun ihrerseits eine
Anhörung / Verwarnung
Bei geringfügigen Verstößen mit Beträgen unter 40 Euro.
oder eine
Anzeige / Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
Bei schwerwiegenden Verstößen mit Beträgen ab 40 Euro aufwärts.
In beiden Fällen haben Sie die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern oder zu bezahlen.
- Sie geben die Fahrerin / den Fahrer nicht an:
Wenn Sie gar nicht auf die Zeugenbefragung reagieren, können weitere Ermittlungen bis hin zu einer richterlichen Vernehmung veranlasst werden.
Hinweise / Fragen:
Zeugnisverweigerungsrecht:
Sie können Angaben zur Sache verweigern, wenn Sie in einem Angehörigenverhältnis zur verantwortlichen Person stehen. Außerdem können Sie die Auskunft auf solche Fragen verweigern, durch die Sie sich selber belasten würden.
Fragen:
Sollten Sie Fragen zum Zeugenfragebogen oder speziell zum Thema Zeugnisverweigerungsrecht haben, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Sachbearbeitung bei der Verkehrsüberwachung. Die Telefonnummer und den dazugehörigen Namen finden Sie im rechten oberen Teil des Schreibens.
Wichtig:
Bitte geben Sie Rückfragen in jedem Fall das Aktenzeichen an, es steht im eingerahmten Kästchen neben dem Betreff und beginnt mit "714" oder "724".
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