Ersatz-Kennzeichen

Ein oder beide Kennzeichenschilder oder eventuell Teile davon sind verloren gegangen, wurden entwendet oder zerstört.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
    oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
    sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden!
  • Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters
  • Vollmacht bei Vertretung
    zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters
  • Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
    bei Minderjährigen
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
    durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.
  • Bei Diebstahl eine Bestätigung über eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle
  • Eventuell noch vorhandene Kennzeichen oder Kennzeichen-Reste

Informationen rund um das Ersatz-Kennzeichen

Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist aus Sicherheitsgründen die Umkennzeichnung des Fahrzeuges zwingend erforderlich. Wurden Kennzeichen lediglich beschädigt, können neue Kennzeichen geprägt werden. Eine Umkennzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Ein Formblatt zur Verlusterklärung haben wir für Sie vorbereitet. Sie können es oben in der Rubrik "Download-Service" aufrufen, am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken und bei Ihrem Besuch der Zulassungsstelle mitbringen. Natürlich erhalten Sie den Vordruck auch in der Zulassungsstelle.

Neue Fahrzeugpapiere seit 1. Oktober 2005

Hinweise zu den neuen Fahrzeugpapieren 

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Gebühren

5,60 Euro, wenn nur Ersatzschilder abgestempelt werden,

26,80 Euro, wenn eine Umkennzeichnung erforderlich ist,

eventuell zusätzlich 2,50 Euro für die Aufnahme einer Verlusterklärung,

eventuell zusätzlich 10,20 Euro oder 12,80 Euro, wenn die Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen erfolgt.

Die zusätzliche Gebühr beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefs auf die Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Austausch einer vollgeschriebenen Zulassungsbescheinigung Teil II, in der kein weiterer Haltereintrag möglich ist, beträgt 8,70 Euro.

Kann keine Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle vorgelegt werden, werden die Fahndungsmaßnahmen durch die Zulassungsstelle eingeleitet. Die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 15 Euro.

Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.

Zusätzlich fallen jeweils Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.



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