Eigentumsvorbehalt / Sicherungseigentum der Kreditgeberin oder des Kreditgebers

Bei der Zulassung eines finanzierten Fahrzeuges kann eine Kreditgeberin oder ein Kreditgeber einen sogenannten Eigentumsvorbehalt eintragen lassen.

Was ist zu beachten?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen Kredit finanziert haben, dann kann die geldgebende Bank bei der Zulassungsstelle einen Eigentumsvorbehalt registrieren lassen. Damit sichert sie sozusagen den Kredit ab. Im Regelfall wird der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II anschließend auch bei der Bank aufbewahrt.

Bei einem eingetragenen Eigentumsvorbehalt kann kein neuer Fahrzeugbrief beziehungsweise neue Zulassungsbescheinigung Teil II, beispielsweise wegen Verlust, durch die Käuferin oder den Käufer des Fahrzeugs beantragt werden!



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