Bewohnerparkausweis
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet?
Dann können Sie für Ihren Personenkraftwagen oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn Sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Benötigt werden
- Fahrzeugschein
beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I - Personalausweis
- Bewohnerparkausweis
Der bisherige Bewohnerparkausweis muss vorgelegt werden, wenn durch eine Änderung ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden muss. - Bestätigung der Halterin oder des Halters, dass das Fahrzeug von der Fahrerin oder dem Fahrer ständig und auch zu privaten Zwecken genutzt wird.
Diese ist erforderlich, wenn Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter nicht mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller identisch ist. Bei Privatfahrzeugen gilt die Bestätigung nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument beziehungsweise einer Ausweiskopie der Halterin oder des Halters. Einen entsprechenden Vordruck für Privatfahrzeuge oder Firmenfahrzeuge können Sie hier herunterladen.
Bewohnerparken online
Sie können Ihren Bewohnerparkausweis auch online beantragen oder ändern.
Wenn Sie alle Angaben im Online-Antrag vollständig ausfüllen, werden wir Ihnen den Ausweis schnellstmöglich ausstellen. Beachten Sie bitte unsere Hinweise und Informationen, damit einer zügigen Bearbeitung nichts im Wege steht.
Informationen rund um den Bewohnerparkausweis
Der Bewohnerparkausweis kann nur ausgestellt werden, wenn Sie in Köln mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz verfügen. Die Ausweise gelten in der Regel ein Jahr. Sie können sich den Bewohnerparkausweis aber auch monatlich ausstellen lassen.
Ein Ausweis für Wohnmobile kann nur in Ausnahmefällen erteilt werden. Nähere Informationen erteilen Ihnen das Kundenzentrum Innenstadt und die Meldehallen.
Ausweistaschen
Im Kundenzentrum Innenstadt und in den Meldehallen gibt es gegen eine Schutzgebühr von 1,75 Euro Ausweistaschen. Bewohnerparkausweise oder auch Parkberechtigungen für Schwerbehinderte können Sie so, deutlich sichtbar, hinter der Windschutzscheibe anbringen.
Verlängerung des Ausweises
Ein Verlängerungsantrag ist nicht erforderlich. Falls Sie bereits einen Bewohnerparkausweis besitzen, werden Sie etwa zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Ausweises von uns angeschrieben. Sie können sich auch per E-Mail benachrichtigen lassen. Wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem Kassenzeichen, das Sie dann bitte bei der Überweisung der Gebühr für Ihren neuen Bewohnerparkausweis angeben.
Nach Überweisung der Jahresgebühr bekommen Sie den neuen Ausweis zugesandt.
Falls Ihnen eine Benachrichtigung vier Wochen vor Ablauf des Ausweises noch nicht vorliegt, setzen Sie sich bitte mit dem Kundenzentrum Innenstadt oder einer Meldehalle in Verbindung.
Was tun bei Verlust des Ausweises?
Wenn der Ausweis abhanden gekommen ist, dann sprechen Sie bitte beim Kundenzentrum Innenstadt oder in einer der Meldehallen vor. Halten Sie bitte Ihren Personalausweis und den Fahrzeugschein, beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I, bereit. Gegen eine Gebühr von 2,50 Euro wird Ihnen ein Ersatz ausgestellt.
Was tun bei einem Umzug innerhalb Ihres bisherigen Bewohnerparkgebietes?
Bitte weisen Sie bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes darauf hin, dass Sie einen Bewohnerparkausweis besitzen. Dann wird Ihre neue Adresse dem bestehenden Bewohnerparkausweis zugeordnet, und wir können Sie wie gewohnt für die Verlängerung des Bewohnerparkausweises anschreiben.
Was tun bei einem Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet?
Wenn Sie in ein anderes Bewohnerparkgebiet umziehen, können Sie bei der Ummeldung Ihres Wohnsitzes Ihren Bewohnerparkausweis gebührenpflichtig auf Ihre neue Adresse umschreiben lassen. Der bisherige Bewohnerparkausweis wird einbehalten.
Was tun bei einem Wegzug?
Mit dem Wegzug aus einem Bewohnerparkgebiet wird Ihre Parkberechtigung automatisch ungültig. Sie ist nicht übertragbar. Die im Voraus für das Jahr gezahlte Gebühr kann leider nicht erstattet werden.
Was tun bei einem Fahrzeugwechsel?
Wenn das alte Kennzeichen übernommen wird, ist nichts zu veranlassen.
Was tun, wenn sich das Kennzeichen ändert?
Wenn sich Ihr Kölner oder Ihr auswärtiges Kennzeichen ändert, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis mit dem neuen Kennzeichen. Dieser wird gegen eine Gebühr von 2,50 Euro für die Restlaufzeit ausgestellt und ist im Kundenzentrum Innenstadt, den Meldehallen und der Zulassungsstelle erhältlich. In der Zulassungsstelle können Sie den neuen Bewohnerparkausweis auch direkt bei der Zulassung oder Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Köln beantragen.
Da wir Ihren bisherigen Bewohnerparkausweis einbehalten müssen, bringen Sie diesen bitte mit. Auch benötigen wir die Bescheinigung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, wenn die antragstellende Person nicht mit der Halterin oder dem Halter identisch ist.
Bewohnerparkausweis und Umweltzone
Köln hat seit 1. Januar 2008 eine Umweltzone.
Vorsprache
Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.
Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vetreters vorzulegen.
Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorsprache sofort ausgestellt.
Gebühren
30 Euro jährlich
4,20 Euro monatlich
2,50 Euro für Änderungen
2,50 Euro für einen Ersatz-Bewohnerparkausweis
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
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