Bewohnerparkausweis

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet?

Dann können Sie für Ihren Personenkraftwagen oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn Sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen.


Benötigt werden

  • Fahrzeugschein
    beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis
  • Bewohnerparkausweis
    Der bisherige Bewohnerparkausweis muss vorgelegt werden, wenn durch eine Änderung ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt werden muss.
  • Bestätigung der Halterin oder des Halters, dass das Fahrzeug von der Fahrerin oder dem Fahrer ständig und auch zu privaten Zwecken genutzt wird.
    Diese ist erforderlich, wenn Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter nicht mit der Antragstellerin oder dem Antragsteller identisch ist. Bei Privatfahrzeugen gilt die Bestätigung nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument der Halterin oder des Halters. Einen entsprechenden Vordruck für Privatfahrzeuge oder Firmenfahrzeuge können Sie hier herunterladen.
Bescheinigung für Privatfahrzeuge 
Bescheinigung für Firmenfahrzeuge 

Bewohnerparken online

Sie können Ihren Bewohnerparkausweis auch online beantragen oder ändern.

Wenn Sie alle Angaben im Online-Antrag vollständig ausfüllen, werden wir Ihnen den Ausweis schnellstmöglich ausstellen. Beachten Sie bitte unsere Hinweise und Informationen, damit einer zügigen Bearbeitung nichts im Wege steht.

Hinweise zu Bewohnerparken online 
Bewohnerparken online 

Informationen rund um den Bewohnerparkausweis

Der Bewohnerparkausweis kann nur ausgestellt werden, wenn Sie in Köln mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz verfügen. Die Ausweise gelten in der Regel ein Jahr. Sie können sich den Bewohnerparkausweis aber auch monatlich ausstellen lassen. 

Ein Ausweis für Wohnmobile kann nur in Ausnahmefällen erteilt werden. Nähere Informationen erteilen Ihnen das Kundenzentrum Innenstadt und die Meldehallen. 

Bewohner-Parkgebiete im Überblick 

Parkraumbewirtschaftung
Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik ist für die Nutzungsverteilung der Parkplätze zuständig. Fragen zur Parkraumbewirtschaftung beantworten wir Ihnen montags bis freitags von 9 bis 11 Uhr unter der Telefonnummer 0221 / 221-27088.

Ausweistaschen

Im Kundenzentrum Innenstadt und in den Meldehallen gibt es gegen eine Schutzgebühr von 1,75 Euro Ausweistaschen. Bewohnerparkausweise oder auch Parkberechtigungen für Schwerbehinderte können Sie so, deutlich sichtbar, hinter der Windschutzscheibe anbringen. 

Was tun bei Verlust des Ausweises?
Wenn der Ausweis abhanden gekommen ist, dann sprechen Sie bitte beim Kundenzentrum Innenstadt oder in einer der Meldehallen vor. Halten Sie bitte Ihren Personalausweis und den Fahrzeugschein, beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I, bereit. Gegen eine Gebühr von 2,50 Euro wird Ihnen ein Ersatz ausgestellt.

Verlängerung des Ausweises
Ein Verlängerungsantrag ist nicht erforderlich. Wenn Sie bereits einen Bewohnerparkausweis besitzen, werden Sie etwa zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des aktuellen Ausweises von uns angeschrieben. Nach Überweisung der Jahresgebühr bekommen Sie den neuen Ausweis zugesandt. 

Falls Ihnen das Benachrichtigungsschreiben vier Wochen vor Ablauf des Ausweises noch nicht vorliegt, setzen Sie sich bitte mit dem Kundenzentrum Innenstadt oder einer Meldehalle in Verbindung.

Bewohnerparkausweis und Umweltzone

Köln hat seit 1. Januar 2008 eine Umweltzone.

Die Kölner Umweltzone  

Vorsprache

Grundsätzlich ist eine Vorsprache erforderlich.

Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vetreters vorzulegen.

Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorsprache sofort ausgestellt.

Gebühren

30 Euro jährlich
4,20 Euro monatlich
2,50 Euro für Änderungen
2,50 Euro für einen Ersatz-Bewohnerparkausweis

Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.



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