Betriebserlaubnis - Ersatz

Sie haben die Betriebserlaubnis für Ihr Zweirad oder Ihren motorisierten Krankenfahrstuhl verloren oder sie wurde Ihnen gestohlen?

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters
  • Vollmacht bei Vertretung
    und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters
  • Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle
    entweder über den Diebstahl der alten Betriebserlaubnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass das Fahrzeug bei der Polizei nicht als Diebstahl einliegt

Verfahrensablauf

Nach Vorlage der gewünschten Unterlagen erhalten Sie von der Zulassungsstelle einen schriftlichen Auftrag zur Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis für den TÜV oder den Hersteller des Fahrzeuges.

Falls Sie sich an den Hersteller des Fahrzeuges wenden wollen, beachten Sie bitte, dass Sie sich trotzdem zuerst an den TÜV wenden müssen, um eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu erhalten. Mit dieser Bescheinigung kommen Sie dann zur Zulassungsstelle und erhalten hier den Auftrag für den Hersteller. Sobald Sie die neue Betriebserlaubnis vom Hersteller erhalten haben, ist die Angelegenheit abgeschlossen.

Wenn Ihnen aber die Betriebserlaubnis vom TÜV ausgehändigt worden ist, wenden Sie sich bitte wieder an die Zulassungsstelle, damit die Betriebserlaubnis wirksam erteilt werden kann.

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 5,10 Euro für die Ausstellung des Auftrags an.

Die Gebühr für die anschließende Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 39,50 Euro.

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN-Nummer) oder GeldKarte entrichtet werden.



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