Auto/Fahrzeug abschleppen lassen
Bei einer Behinderung oder Gefährdung durch ein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug können Sie veranlassen, dass es abgeschleppt wird.
Kontakt und Erreichbarkeit
Ordnungs- und Verkehrsdienst
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-32000
- Telefax:
- 0221 / 221-27209
- E-Mail:
- Ordnungs- und Verkehrsdienst
Was ist eine Behinderung oder Gefährdung?
In folgenden Fällen könnte zum Beispiel eine Behinderung oder Gefährdung gegeben sein:
- bei einem Behindertenparkplatz
- bei einer zugeparkten Feuerwehr- oder Rettungswegzufahrt
- bei einer Sammel- oder Mehrfachgarage, in die wegen eines davorstehenden Fahrzeugs niemand mehr ein- oder ausfahren kann
An wen können Sie sich wenden?
Meldungen nimmt entgegen der
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Funkzentrale
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-32000
Vom Ordnungs- und Verkehrsdienst wird jeder einzelne Fall, wenn nötig auch vor Ort, geprüft und entschieden, ob ein Abschleppen überhaupt notwendig ist. Wenn ein Abschleppen nicht notwendig ist, dann können Sie dennoch den Falschparker melden (siehe Link weiter unten).
Sie erreichen die Funkzentrale:
Montag bis Donnerstag, 7 bis 22:30 Uhr
Freitag, 7 bis 22:30 Uhr
Samstag, 9 bis 23:30 Uhr
Sonntag, 9 bis 20 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Köln unter der Rufnummer 0221 / 229-0.
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