Auto/Fahrzeug abschleppen lassen

Bei einer Behinderung oder Gefährdung durch ein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug können Sie veranlassen, dass es abgeschleppt wird.

Kontakt und Erreichbarkeit

Ordnungs- und Verkehrsdienst


Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon:
0221 / 221-32000
Telefax:
0221 / 221-27209
E-Mail:
Ordnungs- und Verkehrsdienst



Was ist eine Behinderung oder Gefährdung?

In folgenden Fällen könnte zum Beispiel eine Behinderung oder Gefährdung gegeben sein:

  • bei einem Behindertenparkplatz
  • bei einer zugeparkten Feuerwehr- oder Rettungswegzufahrt
  • bei einer Sammel- oder Mehrfachgarage, in die wegen eines davorstehenden Fahrzeugs niemand mehr ein- oder ausfahren kann
Garage zugeparkt 

An wen können Sie sich wenden?

Meldungen nimmt entgegen der

Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Funkzentrale
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-32000 

Vom Ordnungs- und Verkehrsdienst wird jeder einzelne Fall, wenn nötig auch vor Ort, geprüft und entschieden, ob ein Abschleppen überhaupt notwendig ist. Wenn ein Abschleppen nicht notwendig ist, dann können Sie dennoch den Falschparker melden (siehe Link weiter unten).

Sie erreichen die Funkzentrale:

Montag bis Donnerstag, 7 bis 22:30 Uhr
Freitag, 7 bis 22:30 Uhr
Samstag, 9 bis 23:30 Uhr
Sonntag, 9 bis 20 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Köln unter der Rufnummer 0221 / 229-0.

Falschparker melden 
Polizei Köln 


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0221 / 221 - 0 Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 19 Uhr

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