Auto nicht auffindbar?
Sie kommen dahin zurück, wo Sie Ihr Auto abgestellt haben und das Auto ist weg. Es wurde vermutlich entweder abgeschleppt oder gestohlen.
Hier erfahren Sie, was Sie dann unternehmen können.
Kontakt und Erreichbarkeit
Ordnungs- und Verkehrsdienst
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-32000
- Telefax:
- 0221 / 221-27209
- E-Mail:
- Ordnungs- und Verkehrsdienst
An wen können Sie sich wenden?
Ob und wohin das Fahrzeug abgeschleppt worden ist, erfahren Sie von der Verkehrsüberwachungskraft, sofern diese noch vor Ort ist, ansonsten beim
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Einsatzleitstelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Telefon: 0221 / 221-32000
Erreichbarkeit der Einsatzleitstelle:
Sommer (April bis September)
Montag bis Donnerstag, 7 bis 1 Uhr
Freitag, 7 bis 2 Uhr
Samstag, 9 bis 2 Uhr
Sonntag, 9 bis 1 Uhr
Winter (Oktober bis März)
Montag bis Donnerstag, 7 bis 24 Uhr
Freitag, 7 bis 2 Uhr
Samstag, 9 bis 2 Uhr
Sonntag, 9 bis 24 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei Köln unter der Rufnummer 0221 / 229-0.
Wenn feststehen sollte, dass weder der Ordnungs- und Verkehrsdienst noch die Polizei ein Abschleppen Ihres Fahrzeugs veranlasst haben, dann könnte es gestohlen worden sein. In diesem Fall ist für die Aufnahme einer Diebstahlanzeige ausschließlich die Polizei zuständig.
Wo können Sie Ihr Fahrzeug abholen?
Bitte erfragen Sie zunächst in jedem Fall bei der Funkzentrale des Ordnungs- und Verkehrsdienstes (Rufnummer siehe oben), welche der drei folgenden Abschleppfirmen Ihr Fahrzeug abgeschleppt hat und wo es bis zur Abholung steht. Danach können Sie sich direkt an die betreffende Firma zwecks Abholung wenden.
Folgende Firmen führen in Köln Abschleppaufträge des Ordnungs- und Verkehrsdienstes aus:
Firma Colonia
Mathias-Brüggen-Straße 68
50827 Köln-Ossendorf
Telefon: 0221 / 956860
Firma Schlimbach
Bergisch Gladbacher Straße 240
51063 Köln-Buchheim
Telefon: 0221 / 964449-0
Firma Christophorus
Höninger Weg 4 bis 10
50969 Köln-Zollstock
Telefon: 0221 / 800180-0
Telefax: 0221 / 800180-10
Bei der Abholung werden benötigt:
Wenn Sie das Auto bei der Abschleppfirma abholen wollen, müssen Sie folgendes bereithalten:
- Ihren Personalausweis
- den Fahrzeugschein des abgeschleppten Autos
Sie können die Abschleppkosten sofort beim Abschleppunternehmen bezahlen. Falls Sie nicht sofort bezahlen, entscheidet der Ordnungs- und Verkehrsdienst über die Herausgabe des Fahrzeuges.
Welche Kosten entstehen?
Es entstehen drei verschiedene Arten von Kosten, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden musste:
- Die Kosten für den Abschleppvorgang an sich, die der Abschleppunternehmer bekommt. Diese Kosten können Sie bei der Abholung Ihres Fahrzeuges zahlen. Wie hoch die Kosten dafür sind, können Sie unter 'Was kostet Abschleppen?' nachlesen oder bei dem jeweils betroffenen Abschleppunternehmen erfragen.
- Neben den Abschleppkosten werden auch für die bei der Stadt entstandenen Kosten Verwaltungsgebühren erhoben. Die jeweilige Höhe wird nach der Auslösung des Fahrzeuges mit einem Schreiben (Bescheid) separat mitgeteilt. Diese Höhe der Verwaltungsgebühren finden Sie ebenfalls unter 'Was kostest Abschleppen?'.
- Das falsche Parken, das ursächlich für das Abschleppen war, stellt darüber hinaus auch in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt.
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Siehe oben: Welche Kosten entstehen?
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