Außerbetriebsetzung nach Diebstahl des Fahrzeuges
Ihr zugelassenes Fahrzeug wurde gestohlen und nun wollen Sie es außer Betrieb setzen? Diese Bearbeitung ist nur bei der Zulassungsstelle möglich!
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein, falls noch vorhanden
oder - Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
sofern schon vorhanden. Dies ist der Fall, wenn der bisherige Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief bereits in einer vorherigen Zulassungsangelegenheit umgetauscht wurden. - Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle über den Fahrzeugdiebstahl
Diese Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle benötigen Sie in jedem Falle. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug im Ausland gestohlen wurde, denn die deutsche Polizei stellt sicher, dass die Fahndung nach dem Fahrzeug eingeleitet wurde. Die Vorlage der Übersetzung einer Diebstahlsanzeige einer ausländischen Polizeibehörde reicht nicht aus!
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.
Gebühren
Es fallen Gebühren in Höhe von 5,60 Euro an.
Bei einem Fahrzeug, dass nicht in Köln zugelassen ist, fallen 10,70 € an.
Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte entrichtet werden.
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