Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Sie wollen ein Fahrzeug außer Betrieb setzen.

Informationen hierzu

Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen mit Kölner Kennzeichen 

können neben der Zulassungsstelle auch im Kundenzentrum Köln-Innenstadt und in den Meldehallen der Bürgerämter in den Bezirksrathäusern durchgeführt werden.

Außerbetriebsetzungen bei auswärtigen Kennzeichen 

können neben der Zulassungsstelle auch im Kundenzentrum Köln-Innenstadt und in den Meldehallen der Bürgerämter in den Bezirksrathäusern durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug vorher im Rahmen eines Umzuges innerhalb von Nordrhein-Westfalen in Köln registriert und dabei das bisherige auswärtige Kennzeichen beibehalten wurde.
In allen anderen Fällen ist die Außerbetriebsetzung nur bei der Zulassungsstelle möglich.

Außerbetriebsetzungen nach Diebstahl von Fahrzeugen 

können nur bei der Zulassungsstelle durchgeführt werden.

Um die für Ihre Angelegenheit maßgeblichen Detailinformationen einzusehen, klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link.

Bitte beachten Sie, dass für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges, dass ins Ausland exportiert und dort zugelassen wurde, der schriftliche Nachweis der ausländischen Behörde über den Verbleib der deutschen Kennzeichen und der deutschen Fahrzeugpapiere erforderlich ist.



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