Außerbetriebsetzung eines auswärtigen Fahrzeugs
Sie wollen ein Fahrzeug, das nicht in Köln zugelassen ist, außer Betrieb setzen?
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
Seit dem 1. Juli 2012 ist die Vorlage des Fahrzeugbriefes beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil II nur noch erforderlich, wenn anlässlich der Außerbetriebsetzung ein Verwertungsnachweis (Verschrottungsnachweis) vorgelegt wird. - Kennzeichenschilder
- Gegebenenfalls Verwertungsnachweis
bei einer Verschrottung des Fahrzeuges durch einen anerkannten Demontagebetrieb.
Was Sie sonst noch wissen müssen
Für die Rückfahrt zum Wohnort, zum Autohandel oder zum Demontagebetrieb nach durchgeführter Außerbetriebsetzung beachten Sie bitte die Hinweise zu
Beachten Sie bitte auch die
Hinweise zu den neuen Fahrzeugpapieren.Vorsprache
Die Vorsprache kann durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich.
Gebühren
Die Gebühr für eine Außerbetriebsetzung beträgt 10,70 Euro.
15,80 Euro Gebühren entstehen für die Außerbetriebsetzung mit gleichzeitig vorgelegtem Verwertungsnachweis.
Für einen nachgereichten Verwertungsnachweis fallen zusätzlich 10,20 Euro an.
Die Gebühren können Sie auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder GeldKarte bezahlen.
Ähnliche Produkte
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.
