Ausnahmegenehmigungen in der Umweltzone

Grundsätzlich gilt: "Nachrüsten geht vor Ausnahmeregelung".

Nur wenn die Umrüstung eines Fahrzeugs auf eines bessere Schadstoffklasse nicht möglich ist oder ein bestelltes neues Fahrzeug noch nicht ausgeliefert werden kann, ist die Erteilung einer befristeten Ausnahmegenehmigung möglich.

Kontakt und Erreichbarkeit

KFZ-Zulassungsstelle


Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
Telefon:
0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
Telefax:
0221 / 221-26435
E-Mail:
KFZ-Zulassungsstelle



Benötigt werden

  • ausgefüllter Antrag
    siehe Download-Service. Sie erhalten die Vordrucke auch in der Zulassungsstelle, in den Meldehallen und im Kundenzentrum.

Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

Sie müssen entweder ein neues Fahrzeug bestellt haben, das noch nicht geliefert wurde oder nachweisen, dass eine Nachrüstung Ihres Fahrzeugs auf eine bessere Schadstoffklasse nicht möglich ist. 

Außerdem

  • sind Sie Anwohnerin, Anwohner, Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender mit Sitz in der Umweltzone, also Quellverkehr oder
  • machen Sie Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen, zum Beispiel Lebensmittel, Medikamente, Notdienste, also Zielverkehr oder
  • machen Sie Fahrten zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Einzelinteressen.

Eine Tagesausnahmegenehmigung können Sie beantragen zu allen oben genannten Punkten und für Fahrten zur Versorgung von Sondermärkten und besonderen Veranstaltungen, wie Messen oder Veranstaltungen in der KölnArena. Außerdem können sie für Fahrten mit Reisebussen beantragt werden.

Darüber hinaus können Sie in besonders begründeten sozialen Härtefällen oder als Gewerbetreibende beziehungsweise Gewerbetreibender eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn der Betrieb durch ein Fahrverbot in seiner Existenz bedroht würde.

Ausländische Fahrzeuge

Auch ausländischen Fahrzeugen kann - sofern keine Plakette zugeteilt werden kann - bei Vorlage eines unaufschiebbaren Einzelinteresses eine Tagesausnahmegenehmigung erteilt werden.

Bei Aufenthalten aus touristischen Gründen erhalten Sie keine Ausnahmegenehmigung. Bitte benutzen Sie Bus und Bahn.

Keine Ausnahmegenehmigung

Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2008 zugelassen wurden, können Sie keine Ausnahmegenehmigung mehr beantragen.

Außerdem erhalten

  • Gäste, Besucherinnen und Besucher der Umweltzone,
  • Besucherinnen und Besucher von Abendschulen, Vereinssport oder  Veranstaltungen,
  • Berufstätige mit regulären Arbeitszeiten zu den Fahrzeiten der öffentlichen Verkehrsbetriebe,

keine Ausnahmegenehmigung.

Dies gilt ebenso für Einkaufsfahrten und private Transportfahrten mit Kindern zu Sport und Freizeit.

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Ausnahmeregelungen zum Luftreinhalteplan 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Sie können uns den Antrag per Post oder Fax zusenden.

Gebühren

Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigung sind nach Quell- und Zielverkehr, zulässigem Gesamtgewicht sowie nach privater oder gewerblicher Nutzung unterschiedlich gestaffelt. Grundlage ist die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen, Tarifstelle 15a.3.20.01.


Ausnahmegenehmigung für den Quellverkehr:
bis 3,5 Tonnen: 15 Euro
über 3,5 Tonnen: 30 Euro


Ausnahmegenehmigung Zielverkehr:

bis 3,5 Tonnen:
Privater Verkehr: 30 Euro
Gewerblicher Verkehr: 40 Euro

über 3,5 Tonnen:
Privater Verkehr: 60 Euro
Gewerblicher Verkehr: 75 Euro


Tagesgenehmigungen

bis 3,5 Tonnen: 15 Euro
über 3,5 Tonnen: 30 Euro

ab zwei Tagen bis 3,5 Tonnen
Privater Verkehr: 30 Euro
Gewerblicher Verkehr: 40 Euro

ab zwei Tagen über 3,5 Tonnen
Privater Verkehr: 60 Euro
Gewerblicher Verkehr: 75 Euro


Reisebusse mit Jahresplanung: 75 Euro


Ausnahmegenehmigungen für besonders begründete Härtefälle: 5 bis 75 Euro.


Ersatzausnahmegenehmigung für alle Fahrzeuge: 5 Euro

Bitte beachten Sie:
Auch wenn wir Ihren Antrag ablehnen fallen drei Viertel dieser Gebühren an. In diesem Fall benachrichtigen wir Sie vorab über die beabsichtigte Ablehnung. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Sache kostenfrei auf sich beruhen lassen oder auf den gebührenpflichtigen Ablehnungsbescheid bestehen.

Die Gebühren können vor Ort auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden. Wenn Sie den Antrag per Post oder Fax stellen, erhalten Sie von uns eine Rechnung und überweisen die Gebühren.



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