Anschrift in Fahrzeug-Papieren ändern
Wenn sich Ihre Kölner Anschrift, oder auch Ihre Firmenanschrift verändert hat, dann werden Änderungen in den Fahrzeug-Papieren erforderlich. Die neue Anschrift wird mittels Aufkleber auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert. Die Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise der Fahrzeugbrief werden nicht geändert und müssen daher nicht vorgelegt werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- KFZ-Zulassungsstelle
- Kundenzentrum Innenstadt
- Meldehalle Chorweiler
- Meldehalle Ehrenfeld
- Meldehalle Kalk
- Meldehalle Lindenthal
- Meldehalle Mülheim
- Meldehalle Nippes
- Meldehalle Porz
- Meldehalle Rodenkirchen
Benötigt werden
- Fahrzeugschein
oder - Zulassungsbescheinigung Teil I
sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden! - Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ
durch den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung - Handelsregisterauszug und Firmenkopfbogen oder Gewerbeanmeldung
bei Nutzung des Fahrzeugs als Firmenfahrzeug
Falls Sie von außerhalb nach Köln ziehen ...
... dann handelt es sich um einen sogenannten Standortwechsel des Fahrzeugs. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter
Vorsprache
Die Vorsprache zur Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren kann auch durch eine Vertreterin oder einen Vertreter erfolgen. Eine Vollmacht muss nur dann vorgelegt werden, wenn im Vorfeld der Änderung der Fahrzeugpapiere auch eine Änderung des Melderegisters erforderlich ist, zum Beispiel bei einem Zuzug nach Köln oder einem Umzug innerhalb Kölns. In diesem Fall ist dann zusätzlich zur Vollmacht auch der Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person vorzulegen. Die Vollmacht können Sie im Downloadservice herunterladen.
Gebühren
10,70 Euro
Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer entrichtet werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Änderungen von Angaben zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter müssen der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Fahrzeugpapiere unverzüglich gemeldet werden, wobei jedoch bei alleiniger Adressänderung der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorgelegt werden muss (§ 13 der Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV).
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