Altautos
Sie können Ihr Altfahrzeug kostenlos einer anerkannten Annahmestelle oder einem Demontagebetrieb zur umweltgerechten Verwertung überlassen. Die Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet die Herstellerinnen und Hersteller von Fahrzeugen zur Rücknahme von Altfahrzeugen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-24686
- E-Mail:
- Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Service-Rufnummer
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefon: 0221 / 221-34677
Wie werde ich mein altes Auto los?
Wenn Ihr Pkw nicht mehr im Straßenverkehr zugelassen ist, beispielsweise wegen schwerer technischer Mängel oder eines Totalschadens, können Sie Ihr Altauto kostenlos einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem Demontagebetrieb überlassen.
Voraussetzungen für die unentgeltliche Rücknahme des Fahrzeugs sind:
- Das Fahrzeug verfügt über alle wesentlichen Bauteile und Komponenten, wie Motor, Fahrwerk, Antrieb, Katalysator, elektronische Bauteile und so weiter.
- Das Fahrzeug ist oder war zuletzt innerhalb der Europäischen Union zugelassen.
- Vor der Stilllegung war das Fahrzeug länger als einen Monat in der Europäischen Union zugelassen.
- Dem Altfahrzeug wurden keine Abfälle hinzugefügt.
- Der Fahrzeugbrief oder das Zulassungsdokument sind vorhanden.
Die Rücknahmepflicht der Fahrzeugherstellerinnen und -hersteller gilt auch für Wohnmobile und Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen.
Mit dem Verwertungsnachweis, den Sie von der Annahmestelle, Rücknahmestelle beziehungsweise dem Demontagebetrieb erhalten, können Sie ihr altes Fahrzeug bei der Kfz- Zulassungsstelle abmelden.
Annahmestellen und Demontagebetriebe:
Die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Köln bietet eine online-Suche für Annahmestellen für Altfahrzeuge an.
GESA-Gemeinsame Stelle AltfahrzeugeHier finden Sie zertifizierte Altfahrzeugverwerter, Rücknahmestellen und Demontagebetriebe. Darüberhinaus erhalten Sie Informationen zu Rücknahmestellen bei den jeweiligen Automobilherstellerinnen und -herstellern.
Rechtliche Voraussetzungen
Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reakorsicherheit:
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