100 km/h-Zulassung für Anhänger
Sie möchten für Ihren Anhänger die Erlaubnis einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometer pro Stunde auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen erhalten?
Kontakt und Erreichbarkeit
KFZ-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26635 und 0221 / 221-26692
- Telefax:
- 0221 / 221-26435
- E-Mail:
- KFZ-Zulassungsstelle
Benötigt werden
- Pass oder Personalausweis der Halterin oder des Halters
- Fahrzeugbrief des Anhängers und Fahrzeugschein des Anhängers
oder - Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers
sofern schon vorhanden. Dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und -brief umgetauscht wurden. Sind Sie noch in Besitz von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, werden die Papiere nun in die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II umgetauscht. - Herstellerbescheinigung oder Bestätigung der Prüforganisation oder einer beziehungsweise eines amtlich anerkannten Sachverständigen
Zusätzliche Informationen
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger und
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger.
Wenn Sie keine Herstellerbescheinigung haben, ist der Anhänger zunächst bei einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen.
Dort wird geprüft, ob der Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsstelle.
Wir nehmen dann einen entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers vor. Bei uns erhalten Sie dann auch die 100 km/h-Schilder für den Anhänger.
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.
Gebühren
Es fallen Gebühren zwischen 11,40 Euro und 20,10 Euro an.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Frage, ob Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind, dann ist ein Umtausch zwingend erforderlich.
Sie können die Gebühr auch mit EC-Karte und PIN-Nummer oder GeldKarte bezahlen.
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