Auto

Auf dieser Seite finden Sie alle Dienstleistungen der Stadt rund um die Themengebiete Auto und Führerschein.


Zulassung online

Verkürzen Sie Ihre Wartezeiten

Bewohnerparkausweis

Wo und wie Sie Ihren bekommen

Verkehr

Sicher mit Auto und Rad - Infos und Tipps

Feinstaubplakette

Infos zur Umweltzone und Feinstaubplakette

Beförderung

Informationen zu Güter- und Personenverkehr

Thema Parken

Knöllchen Abschleppen und Sonderparken

Abgasuntersuchung

Ab 1. Januar 2010 gilt eine neue Regelung: Halterinnen und Halter müssen nur noch den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung erbringen,

Nachweis zur Abgasuntersuchung entfällt. 

Punkte in Flensburg?

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten zum

Punkte-Abbau! 

Neue Fahrzeugpapiere seit 1. Oktober 2005

Am 1. Oktober 2005 wurden neue Fahrzeugpapiere eingeführt. Umtauschen müssen Sie aber die alten Papiere nicht. Aus dem Fahrzeugschein wird die Zulassungsbescheinigung Teil 1, der Fahrzeugbrief heißt künftig Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Weitere Informationen 

Weiterbildung und Qualifizierung für Berufskraftfahrpersonal

Als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer müssen Sie künftig die Teilnahme an einer Grundqualifikation oder Weiterbildung in Ihrem Führerschein eintragen lassen.

Die Regelungen gelten für Busfahrerinnen und -fahrer seit dem 9. September 2008.

Weitere Informationen 

Zulassungsstelle

Öffnungszeiten Zulassungsstelle 

Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln (Neu-Poll)

Öffnungszeiten für Großkunden 

Ihr Wunschkennzeichen

können Sie auch online reservieren. 

Zulassung

nur noch mit Einzugsermächtigung 

Service - Rufnummern bei Ärgernissen

Ärgern Sie sich über Falschparken, wild abgelagerten Müll, Schrottautos, Fahrradwracks oder Ruhestörungen? Rufen Sie uns an unter 0221 / 221-32000 oder 0221 / 221-91700.

Was passiert mit Ihrer Meldung? 

EU-Führerschein kommt nach Hause

Ein neuer Service wird beim Umtausch Ihrer alten Fahrerlaubnis in einen neuen EU-Führerschein angeboten: Kein Abholen mehr, der Führerschein wird direkt nach Hause geschickt!

Weitere Informationen 

Fahren ab 17 - Modellversuch in NRW

17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Ein Modellversuch in NRW macht das möglich.

Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.

Weitere Informationen 

Wo wird geblitzt?

Starenkästen in Köln 


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