Auto
Auf dieser Seite finden Sie alle Dienstleistungen der Stadt rund um die Themengebiete Auto und Führerschein.
Zulassung online
Verkürzen Sie Ihre Wartezeiten bei Zulassung oder Ummeldung
Bewohnerparken
Bevorzugtes Parken für Bewohnerinnen und Bewohner
Verkehr
Sicher mit Auto und Rad - Infos und Tipps
Feinstaubplakette
Infos zur Umweltzone und Feinstaubplakette
Beförderung
Informationen zu Güter- und Personenverkehr
Thema Parken
Knöllchen Abschleppen und Sonderparken
Abgasuntersuchung
Seit 1. Januar 2010 müssen Halterinnen und Halter nur noch den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung erbringen.
Punkte in Flensburg?
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten zum
Neue Fahrzeugpapiere seit 1. Oktober 2005
Am 1. Oktober 2005 wurden neue Fahrzeugpapiere eingeführt. Umtauschen müssen Sie aber die alten Papiere nicht. Der Fahrzeugschein heißt nun Zulassungsbescheinigung Teil 1, der Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Weiterbildung und Qualifizierung für Berufskraftfahrpersonal
Als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer müssen Sie die Teilnahme an einer Grundqualifikation oder Weiterbildung in Ihrem Führerschein eintragen lassen.
Die Regelungen gelten für Busfahrerinnen und -fahrer seit dem 9. September 2008.
Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln (Neu-Poll)
Aktuelles
Ihr Wunschkennzeichen
Hinweis:
Wegen Systemarbeiten am 28. Mai
ist der Online-Service Wunschkennzeichenreservierung abends kurzzeitig nicht erreichbar.
Zulassung
Geschwindigkeitskontrollen
Wo wird in Köln geblitzt?
Mobile Kontrollen
Service - Rufnummern bei Ärgernissen
Ärgern Sie sich über Falschparken, Schrottautos, oder auch wild abgelagerten Müll und Fahrradleichen? Rufen Sie uns an unter 0221 / 221-32000.
EU-Führerschein kommt nach Hause
Ein neuer Service wird beim Umtausch Ihrer alten Fahrerlaubnis in einen neuen EU-Führerschein angeboten: Kein Abholen mehr, der Führerschein wird direkt nach Hause geschickt!
Begleitetes Fahren ab 17
17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung bestanden haben, dürfen bis zu ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.
Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.